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08.01.2022 15:44 Alter: 2 yrs

Corona-Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

BZÄK-„Fahrplan“


 

 

Bevor Zahnärztinnen und Zahnärzte die erste Impfdosis eigenverantwortlich und nicht nur im Rahmen einer ärztlichen Delegationsleistung verabreichen können, sind immer noch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Entscheidende Vorarbeiten sind zwar längst erfolgt, dennoch stehen noch weitere Prozessschritte aus. Anbei ein kurzer Fahrplan, der skizziert, wann und wie es weitergeht:

 

Schulung

 

Ein Curriculum wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) erstellt und vom Vorstand der BZÄK Ende Dezember beschlossen. Das BMG wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Das Mustercurriculum benennt Umfang und Inhalte der Schulung und zeigt Beispiele für den Erwerb der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auf. Die Schulung muss durch Ärztinnen oder Ärzte erfolgen. Das Muster-Curriculum wurde im Dezember an die (Landes-)Zahnärztekammern übersandt und ist auf der Homepage der BZÄK abrufbar.

 

Inzwischen gibt es konkrete Angebote einzelner Länderkammern. Eine Möglichkeit, den theoretischen Teil der Impfschulung umgehend zu absolvieren, bietet nun auch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (AÖGW). Das Online-Modul wurde vor Kurzem freigeschaltet. Zeitbedarf 90 Minuten. Nach einer Registrierung bei der AÖGW unter https://impfencovid19.de/ können Sie den Kurs „Z-Dental-Fortbildung: Impfen zum Schutz vor Covid-19“ durchführen. Eine Step-by-step Anleitung zum Anmeldeprozedere haben wir hier (unten) zusammengefasst sowie im Curriculum.

 

Im Selbststudium ist darüber hinaus sich über aktuelle Aspekte (z.B. Impfung von Minderjährigen, Boosterimpfungen, neue Impfstoffe, Lagerung und Bezug der Impfstoffe) zu informieren. Z.B. durch den Besuch weiterer Online-Kurse oder über die in Anlage 1 des Curriculums hinterlegten Quellen.

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme

 

Zahnärztinnen und Zahnärzte reichen die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Teil und die Teilnahme am praktischen Teil (Hospitation) des Curriculums bei der zuständigen (Landes-)Zahnärztekammer ein. Diese vergibt das Impfzertifikat. Für die notwendigen Bescheinigungen hat die BZÄK Muster erstellt hat (s. Curriculum).

 

Bestellung, Lieferung, Dokumentation, Vergütung

 

Regelungen zur Vergütung und Abrechnung bzw. Abrechnungswegen der Impfleistungen hat der Gesetzgeber noch nicht ausdrücklich getroffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Abrechnung über die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt. Die Vergütung und auch die notwendige Teilnahme an der Impf-Surveillance des RKI werden seitens der KZBV bereits seit Dezember geklärt. Ebenso werden derzeit Bestellung, Lieferung und Lagerung des Impfstoffes geklärt.

 

Mit einem Start des eigenverantwortlichen Impfens von Zahnärztinnen und Zahnärzte ist voraussichtlich nicht vor Ende Januar 2022 zu rechnen.

 

Die Bundeszahnärztekammer hält alle Informationen hier aktuell. Sie empfiehlt, regelmäßig diese Seite zu besuchen. Dort wird das Informationsangebot kontinuierlich ausgebaut, sobald die gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen geschaffen und offene Fragen geklärt sind. Quelle: BZÄK-Info am 7. Januar 2022