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30.12.2021 17:57 Alter: 2 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Weiterhin mehr Kinderkrankengeld

Sonderregelung verlängert


 

 

Die pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert und gewährleistet erhöhtes Kinderkrankengeld auch 2022. Entgeltausfall für nicht erhebliche Zeiten muss der Arbeitgeber zahlen, kann dies jedoch arbeitsvertraglich ausschließen. Ist das erfolgt, können gesetzlich Versicherte MitarbeiterInnen eine Erstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Das entschärft die Situation bei vertraglichem Ausschluss, denn die Zufriedenheit Ihrer Fachkräfte ist sowohl arbeitsmarktmäßig als auch in der Pandemiesituation besonders wertvoll. Quelle: heller::kanter (Rechtsanwälte) in RI-ZÄ IV 2021, Rechtsinformationen für Zahnärzte (Erstveröffentlichung am 21.12.2021)