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29.12.2021 17:39 Alter: 2 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

Neue Nachweispflichten im Arbeitsrecht

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19


 

 

Im Wege einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde eine Impfpflicht für bestimmte Arbeitnehmergruppen eingeführt. Arbeitsrechtlich besonders bedeutsam ist die Einführung einer Impfpflicht für Beschäftigte von Arzt- und Zahnarztpraxen (§ 20a h) n.F.). Die Beschäftigten müssen ab dem 15.03.2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis vorlegen - oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse setzen ab dem 16.03.2022 die Vorlage eines entsprechenden Nachweises voraus. Die Gültigkeit der Nachweise ist auf ihren Ablauf zu überprüfen. Die Rechtsfolgen gehen von Anordnung ärztlicher Untersuchungen durch das Gesundheitsamt bis zu Tätigkeitsverboten. Quelle: heller::kanter (Rechtsanwälte) in RI-ZÄ IV 2021, Rechtsinformationen für Zahnärzte (Erstveröffentlichung am 21.12.2021)