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Kategorie: Berufspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Zahnheilkunde
Impfzuschlag über die Feiertage
Ärzte erhalten bis 9. Januar 36 Euro je Impfung
Vertragsärzte erhalten für Impfungen in der Zeit vom 24. Dezember bis 9. Januar einen Zuschlag von acht Euro. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36 Euro statt 28 Euro gezahlt. Das hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach heute auf einer Pressekonferenz mitgeteilt.
Normalerweise wird der Zuschlag von acht Euro nur an Wochenenden, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember gewährt. Mit der heute bekannt gegebenen Regelung wird er nun bis einschließlich 9. Januar auch an Werktagen gezahlt. Lauterbach appellierte zugleich an die Ärztinnen und Ärzte, über 30-Jährige vornehmlich mit dem Impfstoff von Moderna zu boostern. Die Wirksamkeit sei mindestens genauso gut wie bei dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Dem Minister zufolge stehen rund 30 Millionen Dosen des US-Herstellers bereit, hingegen nur drei Millionen von BioNTech/Pfizer. Letztere sollten vor allem für unter 30-Jährige verwendet werden, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission nicht mit Moderna geimpft werden sollen. Zugelassen ist der Impfstoff allerdings ab 12 Jahren.
Erste Lieferungen von Novavax im Januar
Mit ersten Lieferungen des neu zugelassenen Corona-Impfstoffes des US-Herstellers Novavax rechnet der Bundesgesundheitsminister im Januar. Deutschland habe rund vier Millionen Dosen dieses Impfstoffes bestellt, weitere Bestellungen würden folgen. Zur Verteilung des Impfstoffes sagte er, dass es keine Kontingentierung geben werde. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen wies auf der Pressekonferenz darauf hin, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihren Praxisteams den Impfturbo in den letzten Wochen zu neuen Höchstleistungen angetrieben haben. Mit derzeit im Schnitt rund 1 Million Impfungen pro Tag liege Deutschland weit über dem EU-Durchschnitt. Bis zum gestrigen Dienstag hätten fast 28 Millionen Menschen eine Auffrischimpfung erhalten.
Gassen würdigte Einsatz der Praxen
Zwei von drei Impfungen erfolgen Gassen zufolge in den Arztpraxen, in der vergangenen Woche fast fünf Millionen, darunter 4,2 Millionen Booster-Impfungen. Insgesamt beteiligen sich derzeit knapp 84.000 niedergelassene Haus- und Fachärzte an der Impfkampagne. Gassen wies auf die beeindruckende Leistung der Praxen hin. „Das ist eine enorme Zusatzbelastung für die Teams.“ Das höhere Impfhonorar rund um die Feiertage sei ein „gutes Signal“ auch an die vielen Mitarbeitenden in den Praxen.
Abrechnung: Zuschlag zum Impfhonorar
Für den Zuschlag zum Impfhonorar geben Arztpraxen die Pseudoziffer 88325 an. Mehr zur Vergütung von Impfleistungen finden Sie hier (PDF-Dokument). Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 23. Dezember 2021