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27.11.2021 18:53 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht, Zahnheilkunde

KV der Zahnärztekammer Nordrhein

Forderungen an die „Ampel“


 

 

Im Verlaufe der heutigen Sitzung (am 27. November 2021) verabschiedeten die über 100 Delegierten zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) in Düsseldorf einstimmig folgende Resolution unter dem Titel „Das deutsche Gesundheitssystem nach der Bundestagswahl“:

 

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern von der neuen Bundesregierung:

 

  • Die Förderung der freiberuflichen Leistungserbringung, vor allem durch Stärkung der freien Arzt- und Therapiewahl, gerade auch vor dem Hintergrund des weiterhin steigenden Interesses von Fremdkapital an zahnärztlichen Leistungen und Praxen,
  • die Regulierung von Fremdkapital in der Zahnmedizin,
  • eine spürbare Entlastung der Zahnarztpraxen von unnötigen Bürokratielasten,
  • eine angemessene Honorierung auf Basis einer jährlich im Punktwert anzupassenden privaten Gebührenordnung,
  • die gezielte Förderung der Digitalisierung unter Nutzung der Expertise des Berufsstandes,
  • die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips zwischen der europäischen und der nationalen Zuständigkeitsebene,
  • eine gezielte Stärkung des bewährten dualen Krankenversicherungssystems.“

 

Der Begründungstext ist in den nächsten Tagen auf der Homepage der ZÄK-NR im Netz zu finden. Folgende Beschlüsse wurden ebenfalls einstimmig – nach umfassender Diskussion – gefasst:

 

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Hilfsangebot: Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

 

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein sehen mit großer Sorge die rasant ansteigende Zahl der Corona-Neuinfektionen und bieten ihre Unterstützung beim Impfen der Bevölkerung an.

 

Die Zahnärzteschaft steht in der Pandemie an der Seite der Bevölkerung, der Ärzteschaft und der Politik. Wir fordern den Verordnungsgeber auf, die notwendigen Rechtsgrundlagen hierfür zu schaffen und den gesetzlich zugelassenen Tätigkeitsbereich für Zahnärztinnen und Zahnärzte um die Impfbefugnis zu erweitern, gegebenenfalls gekoppelt an die pandemische Lage. Erforderlich wäre insoweit die gesetzliche Einräumung der entsprechenden Befugnis zur Ausübung der Heilkunde und damit einhergehend die Klärung der Haftungsfrage.“

 

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Bürokratieabbau

 

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern die Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestags auf, zahnärztliche Praxen von bürokratischen Belastungen zu befreien. Sie fordern alle zuständigen Politiker dazu auf, die vom Normenkontrollrat des Bundes gemachten Vorschläge zur Reduzierung bürokratischen Aufwandes umgehend umzusetzen.“

 

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Anpassung des Punktwertes in der GOZ

 

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein stellen in Anlehnung an die Karlsruher Erklärung der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 30. Oktober 2021 fest, dass der Verordnungsgeber auch in der letzten Legislaturperiode seiner gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung zu einer Anpassung des seit 33 Jahren unveränderten Punktwerts in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wieder nicht nachgekommen ist.

 

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, diesen gesetzlichen Auftrag endlich zu erfüllen.

 

Die gesetzliche Verpflichtung für die längst überfällige Punktwertanhebung lautet: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen (§ 15 Zahnheilkundegesetz)“. Damit soll sichergestellt werden, dass auf gesetzlicher Grundlage die Vergütung sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss und die Leistungen der Zahnärzte ausreichend vergütet werden. Es ist also der Ausgleich notwendig zwischen den widerstrebenden Interessen der Patienten, kein zu hohes Entgelt entrichten zu müssen und den berechtigten Interessen der Zahnärzte, ein angemessenes Honorar für ihre Aufwände, also eine leistungsgerechte Honorierung zu erhalten.

 

Zugleich fordern die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bestehenden Möglichkeiten der GOZ unter konsequenter Anwendung des § 2 (Freie Vereinbarung), des § 5 (Bemessung der Gebühren) und des § 6 Abs. 1 (Analogleistungen) auszuschöpfen.“

 

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Rechtskonforme Empfehlung zur wirtschaftlichen Anwendung der GOZ

 

„Die Kammerversammlung bittet das Präsidium und die GOZ-Referentin der Zahnärztekammer Nordrhein die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen zu lassen, unter denen es möglich ist, die Kollegenschaft für eine angemessene Steigerungssatzanpassung innerhalb der GOZ-Anwendung zu sensibilisieren. Ziel soll es sein, einen Handlungsrahmen zu erarbeiten, der es erlaubt, den Mitgliedern der Zahnärztekammer Nordrhein Tipps und Handlungsempfehlungen zur wirtschaftlichen Anwendung der GOZ, beispielsweise in Form eines Newsletters zukommen zu lassen.“

 

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Erhalt der dualen Krankenversicherung

 

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein begrüßen das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen den wohl zukünftigen Koalitionären SPD, Grüne und FDP mit dem Ergebnis, dass die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bleiben. In der zukünftigen Gesundheitspolitik sollen Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip werden und unser Gesundheitswesen soll stark gemacht werden für kommende Krisen, etwa eine neue Pandemie.

 

Das duale Krankenversicherungssystem ist seit Jahrzehnten bewährt und hat die Herausforderungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie insbesondere der Corona-Pandemie sehr gut bestanden. Zudem erwarten Studien für den Fall der Einführung einer Bürgerversicherung deutliche Wertschöpfungsverluste im ärztlichen und im zahnärztlichen Bereich mit Wertschöpfungseinbußen – je nach Ausgestaltung von bis zu 1,68 Mrd. alleine im Dentalmarkt.

 

Gerade der Wettbewerb der Systeme von GKV und PKV wirkt sich positiv auf das Versorgungsgeschehen und den medizinischen Fortschritt aus. Daher sprechen sich die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Beibehaltung und Stärkung des seit Jahren bewährten dualen Krankenversicherungssystems aus. Eine Bürgerversicherung bietet keine Lösungsansätze für die bestehenden Probleme und würde zudem Arbeitsplätze in hoher Zahl in der Gesundheitswirtschaft gefährden.“

 

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Direktabrechnung mit der PKV

 

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern die neue Bundesregierung auf, von den im Koalitionsvertrag beschiedenen Plänen abzusehen, die PKV-Abrechnung von Kindern und Jugendlichen auf den Weg der Direktabrechnung zwischen Leistungserbringer und Versicherung umzustellen.“

 

Quelle: KV der ZÄK-NR am 27. November 2021