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24.11.2021 13:53 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Zahnheilkunde

Neues Infektionsschutzgesetz: „Unsinnige Regelungen“

Stellungnahme von ZÄK-NR und KZV-NR


 

 

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

 

auf Bundesebene wurde ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das laut (gestern veröffentlichter) kurzfristiger Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) massive Verschärfungen der Regeln für Zahnarztpraxen beinhaltet.

 

Das neue Gesetz berücksichtigt weder die geringe Infektionssituation unter Mitarbeitenden, die hohe Impfquote der Zahnärzteschaft und der Beschäftigten in Zahnarztpraxen noch die extrem hohen Hygienemaßnahmen in den Praxen. Insofern ist das Gesetz in seinen Auswirkungen für die Zahnärzteschaft unverhältnismäßig. Gemeinsam mit den Bundesorganisationen BZÄK und KZBV sind wir in laufenden Gesprächen, um diese unsinnigen Regeln abzuändern oder rückgängig machen zu lassen.

 

Doch aktuell gilt das Gesetz.

 

Wir bitten Sie daher dringend, die angefügte, kurzfristig erarbeitete Stellungnahme der BZÄK mit Umsetzungshilfen zu diesem Bürokratiemonster zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Statt 3G am Arbeitsplatz gilt nun 3G+ (bei zusätzlicher Testpflicht für die Gruppen nach 2G) für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Beschäftigte. Offenbar wurde ein Gesetz geschaffen, das auf Pflegeeinrichtungen zielt und Arzt- und Zahnarztpraxen als Kollateralschaden in Kauf nimmt. Die Einführung solcher ungerechtfertigten Regeln für unsere Praxen ohne jegliche Vorlaufzeit ist respektlos gegenüber den Leistungen des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsstandes in der Pandemie und erschwert die Arbeit für unsere Patientinnen und Patienten.

 

Eine Unterstützung der sicheren Versorgung von Patientinnen und Patienten sieht anders aus.

 

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Preise und Lieferzeiten für Schnelltests derzeit explodieren. Daher wäre es wichtig, vorsorglich – sofern möglich noch heute – welche zu bestellen. 

 

Wir schließen uns der Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an, die angesichts der täglichen Testpflicht und der jetzt schon absehbaren enormen Engpässe bei der Verfügbarkeit der Tests darauf hinweist, dass eine Rechtspflicht wie aus dem IfSG, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen raten wir in Anlehnung an die Stellungnahme der KBV dazu, die Nicht-Verfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren. Selbstverständlich werden wir Sie unverzüglich informieren, wenn es zu Änderungen der Regeln kommt.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Dr. Ralf Hausweiler

 

Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Dr. Ralf Wagner

 

Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein