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20.11.2021 17:33 Alter: 2 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

BioNTech/Pfizer ab Ende November wieder mit Höchstbestellmengen

Moderna unbegrenzt bestellbar / „BMG-Mitteilung völlig überraschend“


 

 

Der Bund wird ab Ende November die Impfstoffmenge von BioNTech/Pfizer bis auf Weiteres kontingentieren. In der kommenden Woche werden die Arztpraxen jedoch noch rund 4,6 Millionen Dosen dieses Impfstoffs erhalten. Danach wird überwiegend Impfstoff von Moderna bereitgestellt. Dies gab das Bundesministerium für Gesundheit heute überraschend bekannt. Arztpraxen könnten Impfstoff dieses Herstellers sowie von Johnson & Johnson weiterhin unbegrenzt bestellen. Bereits ab der Woche vom 29. November bis 5. Dezember wird BioNTech/Pfizer kontingentiert. Vor allem Auffrischimpfungen, für die ein mRNA-Impfstoff zu verwenden ist, werden dann bei über 30-Jährigen vermehrt mit Spikevax von Moderna erfolgen müssen. „Gerade jetzt wo die Praxen ihre Kapazitäten wieder deutlich hochfahren und für die nächste Woche fast fünf Millionen Impfstoffdosen geordert haben, wird die Impfkampagne empfindlich gestört“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) treffe die Ärzte völlig überraschend und unvorbereitet.

 

Deutlich erhöhter Aufklärungsbedarf

 

„Wir rechnen mit deutlich erhöhtem Beratungs- und auch Aufklärungsbedarf für die Ärztinnen und Ärzte, weil Patientinnen und Patienten, die mit BioNTech/Pfizer im Rahmen ihrer Grundimmunisierung geimpft wurden, nun eine Auffrischimpfung mit Moderna erhalten werden“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Beide Impfstoffe seien nach vorliegenden Studiendaten und laut Ständiger Impfkommission (STIKO) gleichwertig, die Umstellung werde jedoch wertvolle Zeit binden, die für das Impfen dann fehle. Nach der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die sich seit Donnerstag im Stellungnahmeverfahren befindet, sind beide mRNA-Impfstoffe – Comirnaty und Spikevax –gleichermaßen zum Boostern geeignet. Der Arzt trägt unabhängig davon, welchen der beiden Impfstoffe er einsetzt, kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen.

 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung

 

Für die nächste Impfstoffbestellung bis Dienstag, 23. November, 12 Uhr heißt das: Jeder Arzt kann bis zu 30 Impfstoffdosen (5 Vials) des Hersteller BioNTech/Pfizer für die Woche vom 29. November bis 5. Dezember ordern. Das BMG geht derzeit davon aus, dass diese Bestellungen dann auch vollständig beliefert werden können. Für die anderen beiden Impfstoffe gibt es keine Bestellobergrenzen. Der Impfstoff Spikevax des US-Unternehmens Moderna ist in Deutschland für die Grundimmunisierung ab 12 Jahren sowie für Auffrischimpfungen ab 18 Jahren zugelassen. Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen laut STIKO nicht mit Moderna, sondern mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

 

Impfungen mit Moderna

 

Bei Spikevax ist keine Rekonstitution erforderlich. Für die Grundimmunisierung sind zwei Dosen zu je 0,5 ml im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig, für Auffrischimpfungen 0,25 ml. Dies sollten Praxen bei der Bestellung des Impfstoffes von Moderna berücksichtigen. Ein Vial reicht somit für 20 Auffrischimpfungen oder zehn Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung. Impfzubehör wird ausreichend mitgeliefert. Engpässe könnte es vorübergehend bei den Etiketten für die Dokumentation im Impfausweis geben, wo bislang elf Stück pro Vial mitgeliefert werden. Die KBV hat sowohl beim BMG als auch beim Hersteller angemahnt, dass schnellstens genügend Klebeetiketten für die Durchführung von Auffrischimpfungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 19. November 2021