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19.11.2021 09:30 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Ärzte: Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand

Ab Januar 2022 / Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses


 

 

Im Ringen um einen finanziellen Ausgleich für die steigenden Hygienekosten in Arztpraxen konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten Teilerfolg erzielen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am Mittwoch entschieden, dass alle Haus- und Fachärzte bei direktem Patientenkontakt ab 1. Januar einen Hygienezuschlag erhalten. Der Beschluss wurde gegen die Stimmen der Krankenkassen gefasst. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, auch mit Blick auf die seit Jahren andauernden Verhandlungen zu den Hygienekosten. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) habe mit seinem Beschluss anerkannt, dass es zu einem Anstieg der Hygienekosten gekommen und dieser Anstieg weder im EBM noch im Orientierungswert erfasst sei, betonte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Dies werde von den Krankenkassen immer noch bestritten.

 

98 Millionen in 2022 für allgemeine Hygieneaufwendungen

 

Mit den Zuschlägen zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sollen die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigt werden, die unter anderem für die geforderte Verwendung sogenannter Safety-Produkte sowie für Hygieneberatung und Fortbildung anfallen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür im kommenden Jahr 98 Millionen Euro bereitstellen. Einen finanziellen Mehrbedarf in dieser Höhe hatte der EBA bereits im Sommer beziffert; nunmehr wurde die Verteilung festgelegt. Pro Praxis ergibt sich demnach ein Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent), der ab Januar zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird. Ausgenommen sind Fälle, die ausschließlich über Videokontakte stattfinden. Der Zuschlag ist für alle Fachgruppen einheitlich, da sich die allgemeinen Hygienekosten je Behandlungsfall nur unwesentlich unterscheiden.

 

Gassen: separate Verhandlungen zu speziellen Leistungen

 

Zur Höhe der Pauschalen sagte Gassen, sie deckten zumindest in Teilen die aus den zusätzlichen grundlegenden Anforderungen an die allgemeine Hygiene resultierenden Mehrkosten ab. Er versicherte, an dem Thema dranbleiben zu wollen. Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen, Dialysen und Endoskopien werde separat verhandelt werden müssen. In diesen Bereichen sind die Aufwendungen für Hygiene deutlich höher. Die Hygienekosten in den Arztpraxen sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Gründe sind unter anderem Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen, die höhere Aufwendungen in den Praxen nach sich ziehen. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden. 

 

Kassen blockieren seit Jahren

 

Die KBV fordert deshalb seit Jahren eine kostendeckende Finanzierung der zusätzlichen Hygienemaßnahmen in Arztpraxen und hat dies bereits mehrfach in die Verhandlungen mit den Krankenkassen eingebracht. Diese hatten eine Beschlussfassung immer wieder hinausgezögert und finanzielle Forderungen abgelehnt. Die KBV hatte deshalb den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 19. November 2021