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10.11.2021 10:39 Alter: 2 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, Privates Gebührenrecht

NRW: Ziel erreicht

Verwaltungsgerichte verabschieden sich von Papierakte und Aktenbock


 

 

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW führt seit November 2021 in ihren sieben Verwaltungsgerichten und im Oberverwaltungsgericht mit fast 1.200 Beschäftigten die Gerichtsakten elektronisch. Damit ist ein 2019 begonnener Umstellungsprozess erfolgreich beendet, dem eine langjährige Entwicklungsarbeit mit anschließender Pilotierung vorausgegangen war.

 

Jetzt wird auch im letzten der landesweit annähernd 150 Spruchkörper (Kammern und Senate) mit der elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Gerichtsakte kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Ab dem 1. Januar 2022 müssen „professionelle“ Verfahrensbeteiligte, also vor allem Rechtsanwälte und Behörden, ihre Schriftsätze bei Gericht elek[1]ronisch einreichen. Durch die vollständige Umstellung aller Verwaltungsgerichte auf die elektronische Aktenführung werden Medienbrüche vermieden und die Weiterverarbeitung erleichtert. "Wir sind sehr zufrieden, den Abschied von der Papierakte rechtzeitig und mit eigenen Kräften bewältigt zu haben“, erklärt Sebastian Beimesche, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. „Ohne das herausragende Engagement der mit dem Projekt befassten Kolleginnen und Kollegen sowie die Aufgeschlossenheit und Mitarbeit aller Gerichtsangehörigen wären wir nicht so schnell ans Ziel gelangt!“ In der Corona-Pandemie hat die weit fortgeschrittene Digitalisierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die tägliche Arbeit bereits erheblich erleichtert. So konnten nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Mitarbeitende auf den Geschäftsstellen und in der der Verwaltung ihre Aufgaben in großem Umfang auch am heimischen Arbeitsplatz erledigen. Quelle: PM des OVG NRW vom 10. November 2021