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06.11.2021 17:08 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

GMK beschließt Regulierung von MVZ

Arbeitsgruppe soll Vorschläge entwickeln


 

 

Die 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat nach vorliegender Information gestern (05.11.2021) unter dem TOP 6 („Medizinische Versorgungszentren: Schaffung von Transparenz und Installation einer Bund-Länder Arbeitsgruppe“) folgenden bemerkenswerten Beschluss gefasst:

 

“Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:

 

  1. Der seit Jahren stetig wachsende Versorgungsanteil investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren und die mit der Ausbildung von Monopolstrukturen dieser Träger einhergehenden Gefahren für Qualität, Integrität und Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung wird mit wachsender Sorge zur Kenntnis genommen.
  2. Die GMK bekräftigt ihren Beschluss vom 30.09.2020 zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren und fordert in einem ersten Schritt unmittelbar Regelungen für mehr Transparenz zu schaffen – sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die institutionellen Akteure im Gesundheitswesen. Geregelt werden sollte dabei insbesondere

 

– eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber von MVZ auf dem Praxisschild, inkl. der Angabe der Rechtsform (MVZ-Schilderpflicht) und

 

– die Schaffung eines gesonderten MVZ-Registers und/oder die Ausweitung der bestehenden Arztregister auf Bundes- und Landesebene (Strukturtransparenz).

 

Das BMG wird erneut gebeten, eine Gesetzesinitiative zu veranlassen, die insbesondere

 

  • eine Beschränkung der Zulassungen von medizinischen Versorgungszentren auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem der Träger seinen Sitz hat, oder ein benachbarter KV-Bezirk und
  • eine Beschränkung des Versorgungsanteils von medizinischen Versorgungszentren in der fachärztlichen Versorgung auf 25 Prozent der Ärzte in der Facharztgruppe beinhaltet.

 

Die zuständigen Zulassungsausschüsse sollen im Einzelfall aus Gründen der der vertragsärztlichen Versorgung ausnahmsweise Zulassungsanträgen und Anstellungsgenehmigungen stattgeben können.

 

3.) Das Bundesministerium für Gesundheit wird darüber hinaus gebeten, zeitnah – möglichst noch vor Ablauf des Jahres 2021 – eine länderoffene Bund-LänderArbeitsgruppe einzurichten. Diese soll – unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zum Versorgungsgeschehen und unter Beachtung der betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter – eine erforderliche weitere Regulierung der Gründung und des Betriebs Medizinischer Versorgungszentren prüfen und bis spätestens Juni 2022 Vorschläge dazu vorlegen. Ziel ist es, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können.

 

4.) Die ambulante medizinische Versorgung, sollte vermehrt auch in kommunaler Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren gesichert werden. Dazu sind die Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass die kommunalen MVZ einfacher zugelassen werden können.

 

Quelle: GMK-Beschluss vom 5. November 2021