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Kategorie: Praxisfinanzen
Gehaltsumwandlung
ÖPNV-Ticket des Arbeitgebers
Arbeitnehmer können steuerlich davon profitieren, wenn ihr Arbeitgeber ihre Jahreskarten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Zuge einer Gehaltsumwandlung bezahlt und pauschal versteuert. Dazu muss der Arbeitgeber die Bezahlung direkt mit dem Verkehrsanbieter abwickeln. Zudem ist den Beschäftigten der Betrag für das Bus- und Bahnticket plus Pauschalversteuerung vom Bruttogehalt abzuziehen. Dabei handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, die zu 25 oder 15 Prozent versteuert werden kann.
Bei der 25-Prozent-Variante können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen, also 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit (Stand: 2020). Bei der 15-Prozent-Variante wird die Entfernungspauschale um den Betrag des Job-Tickets reduziert. Diese Pauschalversteuerung des Job-Tickets kann die Bruttoeinnahmen reduzieren. Für Arbeitnehmer mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 15 oder 25 Prozent kann das die Steuerlast senken. Wenn der Arbeitgeber die Steuer übernimmt, macht es sich auch bei höheren Steuersätzen bezahlt. elche Art der Pauschalversteuerung für Beschäftigte günstiger ist, kommt auf die Entfernung zur Arbeit an. Wer keine oder nur wenig Kosten über die Entfernungspauschale geltend machen kann, für den ist die 15-Prozent-Pauschalversteuerung steuerlich günstiger. Wer hingegen einen weiten Weg zur Arbeit hat, ist mit der 25-Prozent-Option im Vorteil. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 5. November 2021