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26.10.2021 11:05 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Kampf gegen Finanzinvestoren

KZV Bayerns unterstützt Gesundheitsminister Holetschek


 

 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt die Warnung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek vor einem zu großen Einfluss privater Finanzinvestoren in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Der Minister hatte am Wochenende darauf hingewiesen, dass die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) das Risiko bergen, dass renditeorientierte Investoren Einfluss auf die Gesundheitsversorgung nehmen. „Aber Profit darf nie die treibende Kraft hinter gesundheitlichen Angeboten sein“, heißt es in einer Presseinformation des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Christian Berger, Vorsitzender der KZVB, erklärte heute in München, dass er die Diagnose des Ministers, der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, als korrekt betrachte. Doch bei der Wahl der Therapie, die Einführung eines Transparenzregisters, gehe Holetschek aus Sicht der KZVB noch nicht weit genug. „Wir sehen in Bayern, dass der Transformationsprozess der Versorgungsstrukturen schon weit vorangeschritten ist. Die Pandemie hat diese Entwicklung möglicherweise sogar beschleunigt“, befürchtet Berger. Fast 1.200 zahnmedizinische Versorgungszentren (MVZ) gibt es mittlerweile bundesweit. Rund 22 Prozent davon sind in Investorenhand. „Bayern ist geradezu eine MVZ-Hochburg“, erklärt Berger. Rund 20 Prozent aller zahnmedizinischen MVZ hätten ihren Sitz im Freistaat. Ihr Anteil am Versorgungsgeschehen sei damit deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. „Aber zahnmedizinische MVZ konzentrieren sich weiterhin auf die städtischen Ballungsräume und leisten somit kaum einen Beitrag für die Sicherstellung der flächende[1]ckenden Versorgung. Deshalb fordert die KZVB schon seit Langem, dass Gründung und Betrieb eines MVZ ausschließlich Zahnärzten gestattet sein soll - so, wie ausschließlich Rechtsanwälte ihre Anwaltskanzleien betreiben dürfen. Internationalen Investoren sollte der Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung verwehrt werden. Lediglich mit einem MVZ-Register und einer Kennzeichnung auf dem Praxisschild wird man die drohenden versorgungsfeindlichen Monopolstrukturen, wie wir sie in anderen Bereichen der Medizin bereits kennen, nicht verhindern können.“ Quelle: KZVB am 26. Oktober 2021