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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement
„Jeder wesentliche Schritt muss abgestimmt werden"
KBV stellt klare Anforderungen an den Umbau der TI
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt an die von der gematik geplante Modernisierung der Telematikinfrastruktur klare Anforderungen. „Der technische und finanzielle Aufwand für die Praxen darf nicht steigen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel den PraxisNachrichten. Der Umbau der Telematikinfrastuktur (TI) muss Kriedel zufolge dazu führen, dass digitale Anwendungen für alle einfacher nutzbar werden – für die Ärzte und Psychotherapeuten ebenso wie für die Patienten. „Für uns liegt der Fokus auf der Versorgung“, betonte er. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass die gematik die Verantwortung für den Betrieb der TI übernehme. „Wir haben dem Beschluss der TI 2.0 deshalb nur unter einer Bedingung zugestimmt“, hob Kriedel hervor. „Jeder wesentliche Schritt muss mit der Gesellschafterversammlung abgestimmt werden.“
TI 2.0: Zugang zur TI direkt über das Internet
Die TI-Betreibergesellschaft gematik hat vergangene Woche ihre Pläne zur Modernisierung des Gesundheitsnetzes unter dem Namen TI 2.0 bekanntgeben. Danach sollen Anwendungen und Dienste wie das elektronische Rezept oder die elektronische Patientenakte künftig direkt über das Internet erreichbar sein. Konnektoren sollen dann nicht mehr benötigt werden. Die Umsetzung ist laut gematik bis Ende 2025 geplant. Teil der Pläne ist auch ein neues Authentisierungsverfahren. Bislang erfolgt die Anmeldung über Smartcards wie den elektronischen Heilberufsausweis, die SMC-B-Karte oder die elektronische Gesundheitskarte. Die gematik will ergänzend sogenannte elektronische Identitäten einführen. Nutzer melden sich dann nicht mehr mit Hilfe einer dieser Karten, sondern mit einer beispielsweise im Smartphone hinterlegten Identität an und können anschließend alle Anwendungen über das Internet nutzen. Die Sicherheit des dann offenen Netzes will die gematik eigenen Angaben zufolge über das Prinzip des „Zero Trust Network“ gewährleisten und somit die gesamte Bandbreite der Ende-zu-Ende-Absicherung einsetzen. In den Praxen könnte dann allerdings eine zusätzliche Absicherung erforderlich werden. Denn sollten die Konnektoren wegfallen, entfällt auch deren Schutzfunktion.
Kriedel befürchtet zusätzliche Kosten für Sicherheit
„Unsere Position hierzu ist klar: Die Kosten und die Verantwortung für eventuell zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht auf die Ärzte und Psychotherapeuten abgewälzt werden. Die Betriebsverantwortung muss bei der gematik liegen“, stellte Kriedel klar. Kriedel verlangt zudem, dass bei einem Übergang die Belange der Patienten und Praxen berücksichtigt werden. „Wir haben Sorge, dass die Versorgung wegen eines übereilten rein technik-zentrierten Vorgehens leidet.“
Erst müssen eAU und eRezept funktionieren
Aktuelle Beispiele, wie es nicht laufen dürfe, seien die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept). Kriedel: „Hier werden Massenanwendungen ohne ausreichende Tests eingeführt – trotz Warnungen der Ärzteschaft vor massiven Problemen in der Versorgung. Das darf bei einer Umstellung der TI nicht wieder passieren.“ Er sagte weiter: „Zunächst müssen diese Anwendungen reibungslos funktionieren. Erst dann darf die Technologie der TI umgestellt werden.“
Prüfauftrag des Gesetzgebers
Die Pläne der gematik zur Modernisierung der TI gehen über das hinaus, was der Gesetzgeber gefordert hat. Dieser hatte die gematik beauftragt zu prüfen, ob die Hardware-Konnektoren durch eine Software abgelöst werden könnten. Außerdem sollte es weitere Möglichkeiten zur Authentifizierung geben.
Mitglieder der Gesellschafterversammlung der gematik
In der Gesellschafterversammlung der gematik hält das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 Prozent die Mehrheit der Anteile. Weitere Mitglieder sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Apothekerverband, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 22. Oktober 2021