Aktuell
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement
Aktueller Impferlass des MAGS zu Corona-Auffrischimpfungen
Geltungsbereich: NRW
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat einen Impferlass mit Empfehlungen für Corona-Auffrischungsimpfungen veröffentlicht.
Die Empfehlungen gelten für folgende Personengruppen:
1. Medizinisches Personal
Das MAGS empfiehlt eine Auffrischungsimpfung für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt. In Krankenhäusern geschieht diese Auffrischungsimpfung über den Betrieb selbst.
Beschäftigte in Zahnarztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen, die keine eigenen Möglichkeiten des Impfstoffbezugs haben, können sich laut des Erlasses durch Betriebsmediziner sowie in ambulanten Arztpraxen impfen lassen.
2. Personen ab 70 Jahren
Die Auffrischungsimpfungen erfolgen über die ambulanten Arztpraxen. Die betroffenen Personen werden durch das MAGS über die Kreise und kreisfreien Städte informiert.
3. Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden
Das MAGS empfiehlt auch eine Auffrischungsimpfung für Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Das Angebot wird über die Koordinierenden Covid-Impfeinheiten (KoCI) der Kreise und Städte sichergestellt.
Art und Zeitpunkt der Auffrischungsimpfungen
Auffrischungsimpfungen erfolgen nach Angaben des MAGS derzeit immer mit dem mRNA-Impfstoff der Firma Biontech. Auffrischungsimpfungen für medizinisches Personal und Personen ab 70 Jahren werden frühestens sechs Monate nach erfolgter Zweitimpfung durchgeführt. Bei Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, erfolgen die Auffrischungsimpfungen frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung. Ob Sie die Auffrischimpfung in Anspruch nehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Bitte besprechen Sie dies auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie dem Praxisteam. Wir danken Ihnen, dass Sie diese Information hierzu innerhalb der Praxis weiterleiten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Ralf Hausweiler
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
Dr. Ralf Wagner
Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein
Quelle: KZV-NR und ZÄK-NR am 22. Oktober 2021