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17.10.2021 10:38 Alter: 3 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Praxismanagement

Datum von Arbeitszeugnissen

LAG-Beschluss


 

 

Im Arbeitsleben hat sich die weit verbreitete Gepflogenheit herausgebildet, in ein Arbeitszeugnis als Zeugnisdatum das Datum der rechtlichen Beendigung aufzunehmen. Diese Gepflogenheit wurde nun durch das Landesarbeitsgericht (LAG)Köln bestätigt (Beschluss 7 Ta 200/19).

 

Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt wurde. Quelle: Mandanten-Information 5/2021