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< FVDZ: „Konzentriert an neue Aufgaben“
10.10.2021 10:07 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

Probleme beim Start der eAU

Warnungen der KBV


 

 

Der Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lief nur in wenigen Fällen rund. Viele Krankenkassen sind offenbar noch nicht in der Lage, alle Krankschreibungen ihrer Versicherten elektronisch anzunehmen. Das hat eine erste Umfrage in Arztpraxen ergeben. Die Ärztinnen und Ärzte berichteten, dass sie nur in einigen Fällen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) elektronisch übermitteln konnten. Bei einzelnen Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse sei dies in mehr als der Hälfte der Fälle gelungen. Andere Kassen, insbesondere des AOK- und BKK-Systems, seien nicht oder nur teilweise erreichbar gewesen. Die Umfrageergebnisse widersprechen damit den Meldungen der gematik und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, wonach alle Krankenkassen empfangsbereit seien.

 

Kriedel: Feldtest zu spät und unzureichend

 

„Der Start der eAU zeigt, wie es nicht laufen soll“, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Er wies darauf hin, dass die KBV mehrfach davor gewarnt habe, diese Massenanwendung ohne Marktreife einzuführen. „Nicht umsonst haben wir die gematik frühzeitig mit einem Feldtest beauftragt“, betonte Kriedel. Dass dieser nun immer weiter nach hinten geschoben wurde, sei fatal. Die letzten Kassen sind Kriedel zufolge am Starttag ans Netz gegangen. „So ist es natürlich nicht möglich, Fehler zu finden und sie zu beheben.“ An der Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigungen hatten sich Praxen aus Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, und Rheinland-Pfalz beteiligt, die sich auf die elektronische Übermittlung von Krankschreibungen entsprechend vorbereitet haben. Nur wenige dieser Praxen gaben an, dass sie an den ersten beiden Tagen AU-Bescheinigungen erfolgreich elektronisch übermitteln konnten.

 

Probleme bei Eingangsbestätigung

 

Bemängelt wurde zudem der Zeitverzug, mit dem die ordnungsgemäße Übertragung bestätigt wurde. Offensichtlich dauerte dieser Vorgang bis zu 30 Minuten. Die Patienten waren dann längst weg, sodass die Praxis im Fall von Übermittlungsproblemen die AU-Bescheinigung selbst per Post an die Kassen senden musste.

 

Praxen sollten sich auf die Umstellung vorbereiten

 

Die KBV empfiehlt Praxen, die noch nicht auf die eAU umgestellt haben, die noch bis zum 31. Dezember laufende Übergangsfrist zu nutzen und sich technisch vorzubereiten. Insbesondere müssen sie sich um einen KIM-Dienst, eine Art sicheren E-Mail-Dienst für Praxen, bemühen und eine dazugehörige KIM-E-Mail-Adresse einrichten. Dafür ist mitunter technischer Support des Anbieters notwendig.

 

Updates zeitnah einspielen

 

Praxen, die ihre Software bereits auf die eAU umgestellt haben, sollten mögliche Updates ihres Softwareanbieters zeitnah einspielen. Nur so können eventuelle Korrekturen am Programm wirksam werden.

 

Technische Ausstattung

 

Für die eAU benötigen Praxen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) idealerweise mit einem Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt. Dies ist möglich mit einem weiteren Software-Update auf den ePA-Konnektor. Diese sogenannten PTV4+-Konnektoren sind inzwischen flächendeckend erhältlich.

 

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:

 

  • KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt. Verschiedene Dienste sind verfügbar, darunter der KIM-Dienst der KBV: kv.dox
  • eHBA: Der elektronische Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.0 wird für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Inzwischen sind alle Landesärztekammern für die Ausgabe vorbereitet.
  • Software-Update für eAU: Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung. Für weitere Informationen sollten Praxen sich an ihren PVS-Hersteller wenden. Eine PDF-Übersicht über bereits zugelassene Systeme finden Sie hier
  • Möglicherweise ist ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer notwendig.

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 8. Oktober 2021