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Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Zahnheilkunde
Hepatitis-Screening ab 35 Jahre wird Kassenleistung
S3-Leitlinie zu Hepatitis-B ist aktualisiert
Von Dr. Nicola Siegmund-Schultze in univadis Nachrichten
Kernbotschaften
Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich beim Gesundheits- Check-up auf Hepatitis B und C testen zu lassen. Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von 2020 ist zum 1. Oktober 2021 umgesetzt worden (1). Kurz zuvor hat die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), die sich lange für das Screening stark gemacht hatte, eine aktualisierte S3-Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion publiziert (2).
Hintergrund
Infektionen mit Hepatitis B- und C verlaufen häufig zunächst symptomlos und werden daher oft unwissentlich weitergegeben, chronische Infektionen allerdings können lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen. Ein Screening sei daher „äußerst wichtig, um die Verbreitung von Hepatitis-Viren zu begrenzen“, so die DGVS (1). In der kurz zuvor publizierten S3-Leitlinie zu Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion (HBV) wird die Reduktion der Neuinfektionen als ein Ziel genannt (2). Außerdem sollten die Darstellung diagnostischer Fallstricke und damit die Diagnose verbessert, sowie die Basis für eine bestmögliche Behandlung aktualisiert werden.
Design
Überarbeitung der bestehenden S3-Leitlinie nach den Kriterien der AWMF
Hauptergebnisse
Zur Diagnostik heißt es in der aktualisierten S3-Leitlinie auszugsweise:
Aufgrund der Prävalenz einer persistierenden, HbsAg-positiven HBV-Infektion von 0,4 – 0,8 %, einer Prävalenz von Anti-HBc von circa 7 % in Deutschland und der schwerwiegenden Folgen einer chronischen HBV-Infektion ist es gerechtfertigt, die Indikation zur HBV-Diagnostik großzügig zu stellen.
Initial sollten HBsAg und in der Regel Anti-HBc bestimmt werden.
Bei allen Schwangeren soll ein HBsAg-Screening erfolgen, und zwar so früh wie möglich, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.
Ist die Mutter HBsAg-positiv, soll das Neugeborene unmittelbar (innerhalb der ersten 12 Stunden) post partum gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden, um eine Mutter-Kind-Übertragung des HBV zu verhindern.
Eine Übertragung des Virus auf das Kind sei allerdings auch dann nicht auszuschließen, wenn es nach der Geburt aktiv und passiv geimpft werde.
Die Empfehlung der S3-Leitlinie zum Zeitpunkt des Screening ("so früh wie möglich") weicht von der aktuellen Mutterschaftsrichtlinie ab, wonach Schwangere nach der 32. Schwangerschaftswoche möglichst nahe am Geburtstermin auf HBV getestet werden sollten. Zur Begründung für die Abweichung heißt es: „Wird bei der Mutter eine Infektion mit einer sehr hohen Viruslast festgestellt, ist eine antivirale Therapie erforderlich mit dem Ziel, eine chronische Infektion des Neugeborenen zu verhindern“ (2), daher die Senkung der Viruslast bei der Mutter.
Eine HBV-Diagnostik solle außerdem erfolgen bei
- Personen mit erhöhten Leberwerten und/oder klinischen Zeichen einer Hepatitis,
- Personen mit vorbestehender Erkrankung oder Immunsuppression, bei denen ein schwerer Verlauf einer Hepatitis B zu erwarten ist, und
- bei erhöhtem Expositionsrisiko, zum Beispiel bei Migrationshintergrund aus Regionen mit erhöhter HbsAg-Prävalenz und bei medizinischem Personal.
- Personen aus Risikogruppen, die HBsAg-und Anti-HBc-negativ sind und über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, soll eine Impfung angeboten werden
Aufgrund der hohen Spontanheilungsrate der akuten Hepatitis B beim Erwachsenen besteht in der Regel keine Therapieindikation für die aktuell verfügbaren antiviralen Medikamente. Alle Patienten mit chronischer Hepatitis B sind grundsätzlich Kandidaten für eine antivirale Therapie.
Klinische Bedeutung
Lediglich etwa 25 % der mit dem Hepatitis-B-Virus Infizierten werden derzeit erfasst. Somit führt die Erkrankung zu hohen Versorgungskosten. Ein Screening könnte die Situation verbessern. Die aktualisierte S3-Leitlinie richtet sich an Ärzte und betrifft sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene mit einer Hepatitis-B-Virusinfektion sowie Patienten mit Koinfektionen. Die Gültigkeit wird auf 5 Jahre geschätzt (2026).
Finanzierung: nach AWMF-Richtlinien
Referenzen
Disclaimer / Haftungsausschluss
1. Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS): DGVS begrüßt Aufnahme des Hepatitis B und C-Screenings in den Gesundheits-Check-up. Pressemitteilung 30.09.2021
2. Cornberg M, Sandmann L, Protzer U, et al.: S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion (AWMF-Register-Nr. 021-11). Z Gastroenterol 2021; 59: 691–776
Quelle: univadis am 01.10.2012