Aktuell
Kategorie: Arbeitsrecht, Praxismanagement
Tabelle mit Schulnoten
Kein zulässiges Arbeitszeugnis
Eine Tabelle mit Schulnoten ist kein zulässiges Arbeitszeugnis. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 262/20). Ein Arbeitgeber hatte Leistung und Verhalten eines angestellten Elektrikers in Form von Stichpunkten und einer Tabelle mit Noten bewertet. Der Arbeitnehmer klagte, weil er das Zeugnis für unüblich und darüber hinaus auch für unzutreffend hielt. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied zunächst zu Gunsten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ging in Revision.
Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht. Eine zulässige Beurteilung des Arbeitnehmers sei nicht gegeben, weil individuelle Hervorhebungen und Differenzierungen fehlten. Besondere Eigenschaften, Kenntnisse oder Fähigkeiten, die den Arbeitnehmer für neue Arbeitgeber interessant machen könnten, würden sich daraus nicht ableiten lassen. Dies sei nur durch einen Fließtext möglich. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 21. September 2021