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16.09.2021 09:26 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Arztpraxen erhalten ab Oktober auch Moderna-Impfstoff

BMG will Bestellung des Impfzubehörs ändern


 

 

Der Bund wird ab Oktober erstmals Impfstoff von Moderna an die Arztpraxen ausliefern. Ein Grund ist, dass viele Impfzentren Ende des Monats schließen und die dort mit Moderna begonnenen Impfserien nun in den Praxen abgeschlossen werden müssen.

 

Vertragsärztinnen und -ärzte können somit bereits bei der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (21. September) 12 Uhr Spikevax® von Moderna für die Woche vom 4. bis 10. Oktober ordern. Damit stehen alle vier in Europa zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung. Der mRNA-Impfstoff des US-Unternehmens ist seit Beginn der Impfkampagne in Deutschland im Einsatz, bislang allerdings nur in Impfzentren. Diese schließen vielerorts Ende September. Personen, die bis dahin dort nur ihre Erstimpfung mit Moderna erhalten haben, sollen nach den Plänen von Bund und Ländern die Zweitimpfung in einer Arztpraxis erhalten. Der Impfabstand zwischen Erst- und Folgeimpfung beträgt nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vier bis sechs Wochen.

 

Spikevax® ist für Personen ab zwölf Jahre zugelassen und kann ebenso wie der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Auffrischimpfungen verwendet werden. Diese können nach der Coronavirus-Impfverordnung seit 1. September durchgeführt und abgerechnet werden. Eine Besonderheit ist die begrenzte Transportzeit des Impfstoffes: Wie der Impfstoff von BioNTech/Pfizer darf auch der Impfstoff von Moderna aufgetaut nur maximal zwölf Stunden transportiert werden. Wieviel Zeit nach dem Transport vom Großhandel über die Apotheken in die Arztpraxen verbleibt, um den Impfstoff gegebenenfalls bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen einsetzen zu können, ist in der von den Apotheken jeweils mitgelieferten Begleitinformation aufgeführt.

 

BMG: Impfzubehör soll künftig separat bestellt werden

 

Änderungen wird es in Kürze bei der Bestellung und Auslieferung des Impfzubehörs geben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Allgemeinverfügung, nach der das Impfzubehör ab 4. Oktober nicht mehr zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werden soll. Die Arztpraxen sollen Spritzen, Kanülen sowie gegebenenfalls NaCL-Lösung dann entsprechend ihres Bedarfs und auch in größeren Mengen bestellen können. Die Kosten für das Impfzubehör werden weiterhin vom Bund übernommen. Die Umstellung soll Anfang Oktober erfolgen, sodass Arztpraxen mit der Impfstofflieferung am 27. September letztmalig das Zubehör zusammen mit dem Impfstoff geliefert bekämen. Damit müssen Praxen voraussichtlich bereits für die Impfwoche vom 4. bis 10. Oktober das Impfzubehör separat bestellen.

 

Die Bestellungen müssen nicht zeitgleich mit der Impfstoffbestellung erfolgen. Sie sind jederzeit möglich. Die Lieferung des Zubehörs soll in der Regel zwei Tage nach der Bestellung erfolgen. Weitere Details zur Bestellung des Impfzubehörs werden voraussichtlich erst Anfang nächster Woche feststehen (die PraxisNachrichten werden berichten).

 

KBV kritisiert kurzfristige Umstellung

 

Die KBV hat sich gemeinsam mit den Apothekern und dem Großhandel mehrfach beim BMG dafür eingesetzt, die Umstellung der Bestellung des Impfzubehörs zu verschieben oder zumindest die Details früher bekannt zu geben, sodass sich die Praxen darauf mit Vorlauf vorbereiten können. „Die Ärztinnen und Ärzte sind beim Impfen trotz viel Aufwand und wenig Vergütung mit viel Engagement dabei. Ständige kurzfristige Änderungen im Bestellprozess belasten die Praxen unnötig zusätzlich“, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen.

 

Impfstoff von BioNTech/Pfizer länger haltbar

 

Eine Neuerung gibt es beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer: Der Pharmakonzern weist in seiner aktualisierten Fachinformation eine längere Haltbarkeit aus. Statt bislang sechs Monate kann der Impfstoff bis zu neun Monate in der Ultratiefkühlung gelagert werden. Dies gilt auch für bereits ausgelieferte Vials. So sind beispielsweise Produkte mit einem Haltbarkeitsdatum 31. Oktober 2021 nun bis 31. Januar 2022 haltbar und damit auch verwendbar.

 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 21. September 12 Uhr für die Woche vom 4. bis 10. Oktober

 

Impfstoffe

 

Praxen können für die Woche vom 4. bis 10. Oktober wie bisher Impfstoff von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson sowie erstmals auch von Moderna bestellen.

 

Bestellmenge

 

Es gibt keine Vorgaben zu den Bestellmengen. Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen sowie für Auffrischimpfungen benötigen.

 

Bestellung auf einem Rezept

 

Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt auf nur noch einem Rezept. Eine Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ist nicht erforderlich. Ärzte geben lediglich die Gesamtzahl der Dosen je Impfstoff an.

 

COVID-19-Impfstoff Spikevax® von Moderna

 

Der mRNA-Impfstoff Spikevax® von Moderna ist für Personen ab zwölf Jahren zugelassen. Er kann ebenso wie der mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Auffrischimpfungen verwendet werden. Eine Mehrdosendurchstechflasche (Vial) von Spikevax® enthält zehn Dosen zu je 0,5 ml. Es ist keine Rekonstitution notwendig. Der Impfstoff ist nach dem Auftauen gebrauchsfertig. Nicht schütteln oder verdünnen.

 

Empfohlenes Impfschema Spikevax®:

 

  • zwei Dosen im Abstand von vier bis sechs Wochen

 

Lagerung, Transport und Haltbarkeit:

 

  • Ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C ist der Impfstoff maximal 30 Tage haltbar. Innerhalb dieses Zeitraums können bis zu zwölf Stunden für den Transport genutzt werden. Nach dem Auftauen und Transport im flüssigen Zustand bei 2 °C bis 8 °C sollten die Durchstechflaschen nicht wieder eingefroren und bis zur Verwendung bei 2 °C bis 8 °C aufbewahrt werden.
  • Nach Entnahme aus der Kühlung kann der ungeöffnete Impfstoff bis zu 24 Stunden bei 8 °C bis 25 °C aufbewahrt werden.
  • Nach Entnahme der ersten Dosis aus dem Mehrdosenbehältnis (nach erstmaligen Durchstechen des Stopfens): 19 Stunden bei 2 bis 25 °C. Aus mikrobiologischer Sicht sollte das Produkt sofort verwendet werden.
  • Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren

 

Wichtiger Hinweis für den Einsatz des Impfstoffs bei Haus- bzw. Pflegeheimbesuchen

 

Der Impfstoff von Moderna darf aufgetaut nur maximal zwölf Stunden transportiert werden. Wieviel Zeit nach dem Transport vom Großhandel über die Apotheken in die Arztpraxen verbleibt, um den Impfstoff gegebenenfalls im Anschluss bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen einsetzen zu können, ist in den Begleitpapieren aufgeführt, die bei Lieferung des Impfstoffs ausgehändigt werden. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 16. September 2021