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11.09.2021 10:57 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Rentner müssen wegen Doppelbesteuerung keinen Einspruch einlegen

Steuerbescheide sind vorläufig


 

 

Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001) bleiben Steuerbescheide in Hinsicht auf eine Doppelbesteuerung der Renten vorläufig offen. Rentner müssen daher keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.

 

Immer mehr Rentner müssen Einkommensteuer zahlen. Einige befürchten eine Doppelbesteuerung. Dazu läuft ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1143/21 und 1140/21). Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleiben die Steuerbescheide von Amts wegen vorerst offen. Einkommensteuerbescheide erhalten für den Veranlagungszeitraum ab 2005 einen Vorfälligkeitsvermerk in Hinblick auf eine eventuell gegebene Doppelbesteuerung der Renten. Der Vermerk betrifft alle Rentenzahlungen, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen: Dazu gehören etwa Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Altersvorsorge der berufsständischen Versorgungswerke sowie Rürup-Renten.

 

Steuerbescheide würden allerdings nicht automatisch nachträglich zu Gunsten der Rentner geändert werden. Unabhängig davon, wie das laufende Verfahren ausgeht, müsste gegenüber dem Finanzamt die Doppelbesteuerung beanstandet und dies durch Unterlagen nachgewiesen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH, X R 33/19) hat die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Bisher liege keine generelle doppelte Besteuerung von Renten vor. Erstmals wurden die Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Nun bleibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 11. September 2021