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16.09.2021 17:11 Alter: 3 yrs
Kategorie: Medizinrecht

Mieter muss Einbau von Isolierglasfenstern dulden

Stoßlüften begründet keine Härte


 

 

Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung. Daher müssen Mieter die Maßnahme dulden. Härtegründe können nur in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Das gelte auch, wenn die Energieeinsparung durch die Maßnahme vergleichsweise gering sei. So entschied das Landgericht Berlin (Az. 67 S 108/19).

 

Ein Mieter hatte sich gegen den angekündigten Austausch der Fenster gewehrt mit der Begründung, die Vorgaben zum Heizen und Lüften nach dem Austausch der Fenster könnten nicht eingehalten werden. In einem Merkblatt war vorgegeben, dass vier Mal am Tag stoßgelüftet werden sollte. Da ihm dies unmöglich sei, sei er nicht verpflichtet, den Austausch zu dulden, erklärte der Mieter.

 

Das Gericht war von dieser Argumentation nicht überzeugt. Der Austausch stelle eine Modernisierung dar, denn durch die neuen Fenster werde Energie eingespart. Dass im betreffenden Fall die theoretisch berechnete Einsparung bei lediglich 30 Litern Heizöl liege, ändere an diesem Sachverhalt nichts. Der Verweis auf die Vorgaben zum Heizen und Lüften greife ebenfalls nicht. Denn in dem Merkblatt heiße es, es solle „möglichst“ vier Mal am Tag gelüftet werden. Dieses Lüften samt Auf- und Zudrehen der Thermostate stelle allenfalls eine Lästigkeit dar, die aber keine Härte begründe. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 7. September 2021