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11.03.2018 10:16 Alter: 6 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Neues zu Bildungsscheck und Bildungsprämie

Konditionen 2018 – Fördermöglichkeiten nutzen!


Die neuen Förderbedingungen zum Bildungsscheck NRW liegen vor, darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) aktuell aufmerksam. Mit dem Bildungsscheck fördert das NRW-Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem formal Geringqualifizierte und „weiterbildungsferne Beschäftigte“. Im Rahmen der neuen Förderphase des Europäischen Sozialfonds richtet sich das Angebot jetzt besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrer. Zuwanderer können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen anerkennen lassen. Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Betriebe und Unternehmen. Die Kernelemente der Förderung sind:

 

  • Es gibt weiterhin einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
  • Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro.
  • Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro) nicht übersteigt.
  • Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

 

 

Die Bildungsprämie ist ein Förderinstrument der Bundesregierung für individuelle berufliche Weiterbildung. Aktuell haben sich die Förderkonditionen geändert. Damit haben noch mehr Menschen als bisher die Chance auf eine Weiterbildungsfinanzierung durch die Bildungsprämie. Die zentralen Änderungen im Hinblick auf den Prämiengutschein sind:

 

  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm
  • Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
  • Aufhebung der 25-Jahre-Altersgrenze
  • Jährliche Gutscheinausgabe
  • Öffnung für Altersrentnerinnen und –rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre
  • Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Kurse unter einem Weiterbildungsziel (Kursbündel), dabei müssen alle (Teil-) Kurse frei zugänglich sein.

 

Mehr Details finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

 

 

Quelle: ihk magazin 03.2018