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20.08.2021 10:49 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

Arztpraxen können Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen

Ab sofort nur noch ein Rezept erforderlich


 

 

Arztpraxen brauchen für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ab sofort nur noch ein Rezept auszustellen. Eine Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen ist nicht mehr nötig. Auch für Auffrischimpfungen gibt es kein separates Rezept. Bereits mit der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (24. August) 12 Uhr für die Woche vom 6. bis 12. September reichen Ärzte nur noch ein Rezept in der Apotheke ein. Darauf geben sie lediglich an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche benötigen. Zur Auswahl stehen Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

 

Auffrischimpfungen einplanen

 

Bei der Bestellung können Ärzte eventuelle Auffrischimpfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer einplanen. Diese werden ab 1. September möglich sein. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit heute nochmals bestätigt. Die Details würden noch festgelegt. Zu klären sind unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also wer soll eine weitere Impfung erhalten, sowie zum Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung. Es wird erwartet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) hierzu eine Empfehlung abgibt. Bislang liegen nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang August vor. Danach sollen Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden. Außerdem soll Personen, die mit dem Vakzin von AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Die abgeschlossene Impfserie soll dabei jeweils mindestens sechs Monate her sein.

 

Auch Auffrischimpfungen täglich melden

 

Zur Dokumentation der Auffrischimpfungen passt die KBV das Impf-DokuPortal an. Ärzte geben dort künftig neben den Erst- und Abschlussimpfungen auch die Auffrischimpfungen des jeweiligen Tages an – wie bisher getrennt nach dem verwendeten Impfstoff sowie die Anzahl der unter 18-Jährigen und über 60-Jährigen. Die Daten werden dem Robert Koch-Institut zur Auswertung übermittelt. Dafür ist es wichtig, dass die Dokumentation täglich und vollständig erfolgt. Die Pseudoziffern für die Abrechnung hat die KBV bereits festgelegt. Sie werden mit dem nächsten Sonder-Update ab September in der Praxissoftware bereitstehen.

 

STIKO-Impfempfehlung für Kinder veröffentlicht

 

Die aktualisierte Impfempfehlung der Ständige Impfkommission ist heute veröffentlicht worden. Demnach wird eine COVID-19-Schutzimpfung nun für alle 12- bis 17-Jährigen empfohlen und nicht mehr nur bei bestimmten Vorerkrankungen, die mit einem anzunehmenden erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen. Als Begründung für die neue Impfempfehlung gibt die STIKO unter anderem an, dass auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden konnten. 

 

Aufklärungsunterlagen angepasst

 

Die mRNA-Aufklärungsunterlagen wurden bereits angepasst und stehen in Kürze online bereit. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung betreffen im Wesentlichen die Impfung von Kindern und Jugendlichen und die anstehenden Auffrischimpfungen.

 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 24. August 12 Uhr für die Woche vom 6. bis 12. September

 

Impfstoffe 

 

Praxen können für die Woche vom 6. bis 12. September Impfstoff von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und von Johnson & Johnson bestellen.

 

Bestellmenge pro Arzt

 

Es gibt keine Vorgaben zu den Bestellmengen. Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen sowie für Auffrischimpfungen benötigen. 

 

Neu: Bestellung auf einem Rezept

 

Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt auf nur noch einem Rezept. Eine Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ist nicht erforderlich. Ärzte geben lediglich die Gesamtzahl der Dosen je Impfstoff an. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 19. August 2021