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18.08.2021 09:42 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Für Einspruch gegen Steuerbescheid Frist beachten

Auch Elster-Online-Portal kann genutzt werden


 

 

Wer Einspruch gegen einen Steuerbescheid erhebt, muss diesen innerhalb eines Monats einlegen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Steuerbescheides, wobei üblicherweise von einer dreitägigen Postlaufzeit ausgegangen wird, d. h. Stempel des Steuerbescheides plus drei Tage – dann gilt der Bescheid grundsätzlich als zugegangen.

 

Wenn der Beginn und das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen, verlängert sich diese bis zum nächsten Werktag. Maßgeblich ist immer der amtliche Bescheid, den das Finanzamt per Post nach Hause schickt. Wenn die einmonatige Einspruchsfrist am Wochenende oder einem Feiertag endet, verlängert sie sich ebenfalls bis zum nächsten Werktag. Der Einspruch kann per Brief oder E-Mail eingelegt werden, über das Elster-Online-Portal oder ein anderes Steuerprogramm. Steuerzahler müssen ihn an das für sie zuständige Finanzamt schicken. Formal muss ein Einspruch keine besonderen Anforderungen erfüllen. Es sollte allerdings erkennbar sein, wer den Einspruch absendet und welchen Steuerbescheid jemand damit angreift. Man muss einen Einspruch nicht begründen. Allerdings kann das sinnvoll sein, weil der Sachbearbeiter so den Sachverhalt gezielt prüfen kann.

 

Im Rahmen des Einspruchs kann man auch auf laufende Verfahren hinweisen, über die der Bundesfinanzhof, andere Bundesgerichte oder der Europäische Gerichtshof noch entscheiden. Vorausgesetzt, die Urteile sind auch für den eigenen Steuerbescheid von Bedeutung. Der eigene Steuerbescheid bleibt dann in diesem Punkt offen, bis ein Urteil gefallen ist.

 

Eventuelle Steuerforderungen werden durch den Einspruch allerdings nicht grundsätzlich hinfällig, d. h. die Forderung muss trotzdem zunächst einmal beglichen werden. Wer das vermeiden will, sollte zudem eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 18. August 2021