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23.07.2021 10:20 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden durch Unwetter mit Hochwasser

Aktualisierte Liste


 

 

Die Unwetterereignisse mit Hochwasser haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie das Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (BayLfSt) haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt. Die Erlasse gliedern sich wie folgt:

 

  1. Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungen der Vorauszahlungen
  2. Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
  3. Verlust von Buchführungsunterlagen
  4. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer
    • Gemeinsame Regelungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit
    • Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Lohnsteuer
    • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände als außergewöhnliche Belastungen
    • Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren
  5. Grundsteuer
  6. Gewerbesteuer

 

Die Erlasse finden Sie auf der Homepage der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Das Bundesministerium der Finanzen hat den steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.

 

Die FAQ der Bundesregierung zu den Hochwasserhilfen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

 

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 23. Juli 2021