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18.07.2021 19:24 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik

HB begrüßt „Corona-Prämie“ für Pflegende

Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht sachwidrig ausgeschlossen werden!


 

 

Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein hat es begrüßt, die besonderen Leistungen und die Mehrbelastung der Pflegenden bei der Versorgung von COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern nicht nur ideell, sondern auch materiell robust anzuerkennen. Zugleich fordert der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein den Gesetzgeber vor dem Hintergrund des in § 26d Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 29. März 2021 nicht ausdrücklich normierten, aber in der zugrundeliegenden Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages vom 3. März 2021 enthaltenen kategorischen und ausdrücklichen Ausschlusses aller Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf die sogenannte „zweite Corona-Prämie“ dazu auf, dafür zu sorgen, dass alle an der Versorgung von COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern in kollegialer Zusammenarbeit beteiligten Berufsgruppen und somit auch die Ärztinnen und Ärzte an aus Bundesmitteln – gegebenenfalls auch zukünftig – bereitgestellten „Corona-Prämien“ angemessen beteiligt werden.

 

„Für den systematischen Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte von derartigen ‚Corona Prämien‘ ist weit und breit kein Sachgrund erkennbar.“ – betont der nordrheinische Landesvorsitzende Dr. med. Stefan Schröter, der auch Stellvertretender Bundesvorsitzender des Hartmannbundes ist. Dieser Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte werde in den Krankenhäusern von niemandem gewollt, sei den Belegschaften nicht vermittelbar und laufe darüber hinaus den Bemühungen in allen Kliniken zuwider, die kollegiale Zusammenarbeit aller Berufsgruppen zu fördern. „Es ist den Ärztinnen und Ärzten, die sich seit nunmehr fast anderthalb Jahren in ihrer täglichen Arbeit bei der direkten Versorgung von schwerstkranken COVID-19- Patienten Seit‘ an Seit‘ mit Krankenschwestern und Krankenpflegern außerordentlich engagieren, einer deutlichen Mehrbelastung unterliegen und sich darüber hinaus einem erheblichen Risiko aussetzen, sich selbst auch anzustecken, nicht zu vermitteln, dass sie ausdrücklich von ‚Corona-Prämien‘ für Krankenhausbeschäftigte ausgeschlossen werden sollen.“ – so Schröter. Und weiter: „Eines darf auf keinen Fall passieren: Dass die an der Versorgung von COVID-19-Patienten beteiligten Angehörigen der verschiedenen Berufsgruppen gar auseinanderdividiert werden!“. Eine qualitativ hochstehende Versorgung schwerstkranker Patienten funktioniere nur im Team. Und dies müsse auch bei Regelungen zu „Corona-Prämien“ beachtet werden. Quelle: HB-PM am 16. Juli 2021