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12.07.2021 20:16 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Privates Gebührenrecht

HB fordert Erhalt und verantwortungsvolle Fortentwicklung des Dualen Systems

Prüfstein für die bevorstehenden Bundestagswahlen


 

 

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein hat sich anlässlich seiner Landesdelegiertenversammlung in Düsseldorf für den Erhalt und die verantwortungsvolle Fortentwicklung des Dualen Systems aus Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen als Garant für Versorgungssicherheit, Therapiefreiheit, Qualität und Innovation im deutschen Gesundheitssystem sowie Selbstbestimmung des Einzelnen ausgesprochen.

 

„Auch die gemäß Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung eingesetzte Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ist in ihrem Gutachten aus Dezember 2019 zu dem Ergebnis gekommen, das Duale System zu erhalten.“ – betont der nordrheinische Landesvorsitzende Dr. med. Stefan Schröter, der zugleich Stellvertretender Bundesvorsitzender des Hartmannbundes ist. „Die Vorlage einer novellierten GOÄ und die immensen Beiträge, die die deutsche Ärzteschaft für deren Entwicklung erbracht hat, werden das Duale System stärken und dessen Fortentwicklung fördern.“ – so Schröter.

 

Die wettbewerbliche Koexistenz von Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen sorge seit Jahrzehnten dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem über eine hervorragende Leistungsfähigkeit verfügt und für alle Patientinnen und Patienten eine sehr hohe Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gewährleistet.

 

Das betreffe insbesondere den niedrigschwelligen Zugang für Jedermann zu medizinischen Leistungen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, die Möglichkeit zum direkten Zugang zum freigewählten Facharzt sowie das hohe Tempo bei Arzneimittel- und medizintechnischen Innovationen und deren Translation in die medizinische Versorgung.

 

Die zur Bundestagswahl in diesem Jahr antretenden Parteien müssten sich daraufhin überprüfen lassen, wie sie zum Erhalt des seit Jahrzehnten bewährten Dualen Systems aus Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen und dessen Fortentwicklung sowie zur Novellierung der GOÄ stehen. Quelle: HB-PM am 12. Juli 2021