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11.07.2021 21:01 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

Anschluss an die Corona-Warn-App für Bürgertests erforderlich

Registrierung bis spätestens 14. Juli


 

 

Bürgertests werden ab 1. August nur noch vergütet, wenn die Praxis das Testergebnis und das Testzertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann. Dies sieht die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Ärztinnen und Ärzte, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung anbieten, sollten sich schnellstmöglich an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen. Sie nutzen dazu das CWA Schnelltestportal, das die Firma T-Systems im Auftrag der Bundesregierung kostenfrei bereitstellt. Wichtig ist: Ärzte müssen sich für das Schnelltestportal unter folgendem Link registrieren: https://www.coronawarn.app/de/ (Button „Schnelltestpartner werden“ anklicken). Nach Abschluss eines Nutzungsvertrages wird ein Account für die Praxis eingerichtet. Dieser wird benötigt, um auf das webbasierte Portal zugreifen zu können.

 

BMG: Registrierung bis 14. Juli

 

Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute mitteilte, sollte die Registrierung spätestens bis 14. Juli erfolgen, damit die Praxis sicher zum 1. August das Portal nutzen und die Testergebnisse ab diesem Zeitpunkt an die Corona-Warn-App übermitteln kann. Der 14. Juli sei keine Ausschlussfrist. Bei einer späteren Anmeldung könne die Einbindung bis zum 1. August nicht garantiert werden. Das CWA Schnelltestportal ermöglicht nach Angaben von T-Systems eine einfache Anbindung an die Corona-Warn-App, wenn Praxen noch keine Software für das Testmanagement im Einsatz haben. Zu den Funktionalitäten des Portals wie das Eingeben der Personendaten und der Testergebnisse informiert ein kurzes Video.

 

Bereitstellung der CWA über T-Systems

 

Die Infrastruktur zur Corona-Warn-App wird über T-Systems und nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die KBV bereitgestellt. Für Fragen und weitere Informationen im Zusammenhang mit den CWA-Anwendungen wenden Ärzte sich deshalb direkt an die Corona-Warn-App-Hotline. Die entsprechenden Telefonnummern sind im FAQ-Bereich aufgelistet. Nach der Testverordnung müssen Praxen, Apotheken und andere Teststellen ab 1. August technisch in der Lage sein, die Testergebnisse und COVID-19-Testzertifikate auf Wunsch der getesteten Person an die App zu übermitteln. Nur dann können die Tests abgerechnet und vergütet werden (8 Euro plus 3,50 Euro für die Sachkosten). 

 

Andere Schnelltests ohne App-Nutzung möglich

 

Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen. Für alle anderen PoC-Antigen-Tests, die Ärzte durchführen, zum Beispiel bei Praxismitarbeitenden oder Kontaktpersonen, wenn kein PCR-Test erfolgt, ist eine Übermittlung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App nicht erforderlich. Das BMG wird zum Thema Abrechnung von Bürgertests und Ergebnisübermittlung an die Corona-Warn-App noch gesondert informieren. Hierüber werden die „PraxisNachrichten“ berichten. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 9. Juli 2021