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10.07.2021 17:04 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

Arztpraxen erhalten rund zwei Millionen BioNTech-Dosen

Impfstoffbestellung diesmal für zwei Wochen


 

 

Arztpraxen erhalten in der Woche vom 19. bis 25. Juli rund zwei Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer. Außerdem stellt der Bund Impfstoff von AstraZeneca bereit. Von Johnson & Johnson kommt keine Lieferung. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt. Die Liefermenge für die letzte Juli-Woche, für die die Praxen ebenfalls bis Dienstag ihren Bedarf anmelden müssen, werde nach Eingang der Bestellungen festgelegt.

 

Bei der Impfstoffbestellung bis Dienstag (13. Juli) 12 Uhr besteht die Besonderheit, dass Vertragsärztinnen und -ärzte einmalig Impfstoff für zwei Wochen anfordern müssen: für die Woche vom 19. bis 25. Juli (29. KW) und für die Woche vom 26. Juli bis 1. August (30. KW). Der Grund ist die Umstellung des Liefer- und Bestellprozesses. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will den Impfstoff ab der 30. Kalenderwoche (KW) nicht mehr nach der Einwohnerzahl je Bundesland, sondern nach dem Bedarf verteilen. Dazu ist es erforderlich, dass die Arztpraxen den Impfstoff zwei Wochen im Voraus und damit früher als bisher bestellen (s. PraxisNachrichten). 

 

Impfstoffbestellung für die 29. KW

 

Bei der Impfstoffbestellung für die Woche vom 19. bis 25. Juli gibt es weiterhin keine Höchstbestellmenge für Erst- und Zweitimpfungen: Ärzte geben auf den Rezepten an, wie viele Dosen COVID-19-Impfstoff Comirnaty® und wie viele Dosen COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® sie in der Woche benötigen. Da diesmal für zwei Wochen Impfstoff bestellt wird, schreiben sie außerdem auf die Rezepte „Bestellung für die 29. KW“. Aufgrund der zusätzlich anstehenden Zweitimpfungen infolge des heterologen Impfschemas, das die Ständige Impfkommission (STIKO) bei AstraZeneca jetzt für alle Altersgruppen empfiehlt, ist es nicht ausgeschlossen, dass Ärzte keine oder nur wenige BioNTech-Dosen für Erstimpfungen erhalten. Die aktualisierte STIKO-Empfehlung, nach der Zweitimpfungen von mit dem AstraZeneca-Vakzin erstgeimpften Personen mit einem mRNA-Impstoff bereits nach vier Wochen erfolgen können, wurde am Donnerstag veröffentlicht. Impfstoffbestellungen für Zweitimpfungen werden vorrangig bedient. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sollten darauf achten, dass zunächst Impfzyklen, die mit BioNTech/Pfizer begonnen wurden, innerhalb des gemäß der Zulassung vorgesehenen Abstands von maximal sechs Wochen abgeschlossen werden.

 

Neu: Bedarfsabhängige Bestellung für die 30. KW

 

Die Impfstoffbestellung für die Woche vom 26. Juli bis 1. August erfolgt erstmals nach einem neuen bedarfsabhängigen Verfahren: Die Vertragsärzte melden der Apotheke dazu ihren Bedarf an Impfstoff von BioNTech/Pfizer und von AstraZenca für die Woche. Die Rezepte kennzeichnen sie mit dem Zusatz „Bestellung für die 30. KW“. BMG und Großhandel werden nach Eingang der Bestellungen den Bedarf erfassen und die Zuteilung vornehmen, hieß es seitens des Ministeriums.

 

Impfstoff von Johnson & Johnson wird auch in der 30. KW nicht an die Praxen ausgeliefert. Nach Informationen des BMG ist derzeit noch nicht absehbar, ab wann dieser Impfstoff den Arztpraxen wieder angeboten wird. Nach jetzigem Stand soll ab August der mRNA-Impfstoff des amerikanischen Herstellers Moderna auch in den Praxen verimpft werden können. Die PraxisNachrichten werden darüber berichten.

 

Dass Ärzte am kommenden Dienstag den Impfstoff gleich für zwei Wochen ordern, ist der Umstellung des Bestellsystems geschuldet. Dies ist einmal der Fall, danach erfolgt die Impfstoffbestellung jeweils wieder nur für eine Woche – allerdings immer zwei Wochen im Voraus: so am 20. Juli für die Woche vom 2. bis 8. August. 

 

BMG: Impfstoff immer nur für eine Woche bestellen

 

Mit dem geänderten Verfahren wird es auch keine Vorgaben zu den Bestellmengen mehr geben. Ärzte geben auf den Rezepten nur noch an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie benötigen. Das BMG geht davon aus, dass zukünftig genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Es weist zugleich darauf hin, dass die Praxen jeweils nur die Menge an Impfstoff bestellen sollen, die sie in der jeweiligen Woche verimpfen werden. 

 

Rückmeldung der Apotheken jetzt am Dienstag

 

Trotz des bedarfsabhängigen Bestellsystems kann es zu Kürzungen bei den Bestellmengen kommen. Die Apotheken werden deshalb weiterhin die Praxen darüber informieren, mit wie viel Dosen sie rechnen können. Künftig wird dies bereits am Dienstag (erstmals am 20. Juli) erfolgen – also knapp eine Woche vor der Auslieferung des Impfstoffes an die Arztpraxen. Kurzfristige Abweichungen könnten allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden, teilte der Großhandel mit, der die Bestellungen erfasst.

 

STIKO: Impfung von Genesenen bereits nach vier Wochen möglich

 

Der Beschluss der STIKO zur 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung enthält neben dem heterologen Impfschema bei AstraZeneca auch Anpassungen zur Impfung von Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben. Sie sollen unabhängig vom Alter zunächst nur eine Impfstoffdosis erhalten, in der Regel sechs Monate nach der Infektion.

 

Nach der neuen STIKO-Empfehlung ist die Impfung auch schon vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2- Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr bietet. Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion könne die Impfung ebenfalls bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. 

 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 13. Juli 12 Uhr

 

Achtung: einmalig für zwei Wochen – 19. bis 25. Juli und 26. Juli bis 1. August

Für den Bestelltag 13. Juli besteht die Besonderheit, dass aufgrund der Umstellung des Bestellprozesses einmalig sowohl der Bedarf für die Woche vom 19. bis 25. Juli (KW 29) als auch für die Woche vom 29. Juli bis 1. August (KW 30) bestellt wird. Ärztinnen und Ärzte schreiben hierfür auf die Rezepte „Bestellung für die 29. KW“ bzw. „Bestellung für die 30. KW“.

 

WOCHE VOM 19. BIS 25. JULI

 

Impfstoffe 

 

  • Der Bund stellt für die Woche vom 19. bis 25. Juli rund zwei Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer sowie eine ausreichende Anzahl Impfstoffdosen von AstraZeneca bereit.  

 

Bestellmenge pro Arzt

 

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: Keine Höchstbestellmenge für Erst- und für Zweitimpfungen
  • COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: Keine Höchstbestellmenge für Erst- und für Zweitimpfungen

 

Liefermenge

 

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge von BioNTech/Pfizer und zusätzlicher Zweitimpfungen infolge des heterologen Impfschemas bei AstraZeneca ist es nicht ausgeschlossen, dass Ärzte in der Woche kein oder nur sehr wenig Impfstoff für Erstimpfungen mit Comirnaty® erhalten. Bestellungen für Zweitimpfungen werden weiterhin bevorzugt beliefert.

 

WOCHE VOM 26. JULI BIS 1. AUGUST

 

Ab der Woche vom 26. Juli erfolgt die Impfstoffbestellung bedarfsabhängig. Es gibt keine Vorgaben mehr für die Bestellmengen. Ärztinnen und Ärzte geben auf den Rezepten an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff benötigen. Nach Eingang der Bestellungen legt der Bund die Liefermenge fest. Mehr Infos: PraxisNachrichten vom 07.07.2021

 

Impfstoffe

 

  • Praxen können für die Woche vom 26. Juli bis 1. August Impfstoff von BioNTech/Pfizer und von AstraZeneca bestellen. Impfstoff von Johnson & Johnson steht nicht bereit. 

 

Bestellmenge pro Arzt

 

  • Keine Vorgaben
  • Die Rückmeldung über die ausgelieferte Impfstoffmenge wird künftig bereits am Dienstag (erstmals am 20. Juli) erfolgen.

 

Hinweis: Ab dem 20. Juli erfolgt die Impfstoffbestellung jeweils wieder nur für eine Woche – dann immer für die übernächste Woche: so am 20. Juli für die Woche vom 2. bis 8. August. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 9. Juli 2021