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07.07.2021 20:24 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

BMG stellt Bestellverfahren für COVID-19-Impfstoffe in Arztpraxen um

Bedarfsabhängige Verteilung


 

 

Das Bundesgesundheitsministerium stellt Mitte Juli das Liefer- und Bestellverfahren für COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen um. Künftig sollen die Impfstoffe nicht mehr nach einem Bevölkerungsschlüssel, sondern bedarfsabhängig verteilt werden. Für Vertragsärzte hat die Umstellung zur Folge, dass sie den Impfstoff künftig zwei Wochen im Voraus bestellen – erstmals am kommenden Dienstag. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt jedoch erhalten. Die Impfstoffverteilung erfolgt aktuell nach dem Bevölkerungsanteil je Bundesland. Dies führt mitunter dazu, dass Ärzte in manchen Gegenden weniger Dosen erhalten als anderenorts. Da inzwischen immer mehr Menschen gegen COVID-19 geimpft sind, will der Bund die Impfstoffe künftig ausschließlich nach dem Bedarf verteilen und nicht mehr an der Bevölkerungszahl ausrichten.

 

Wöchentliche Impfstoffbestellung zwei Wochen im Voraus

 

Für die Umstellung benötigen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Großhandel frühzeitig einen Überblick, wie viel Impfstoff wo in Deutschland benötigt wird. Dazu ist es erforderlich, dass die Arztpraxen bereits zwei Wochen im Voraus ihre Bestellungen in den Apotheken einreichen. Vorgaben zu Bestellmengen soll es dann nicht mehr geben. Das BMG geht davon aus, dass dann genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Dennoch sind Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Impfung nicht ausgeschlossen. Es wird derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden kann. Die KBV wird hierzu die Praxen schnellstmöglich informieren.

 

Für Praxen geht es am 13. Juli los

 

Die bedarfsabhängige Impfstoffverteilung soll nach den Plänen des BMG erstmals in der Woche vom 26. Juli bis 1. August erfolgen. Für die Praxen bedeutet das, dass sie am kommenden Dienstag (13. Juli) einmalig für zwei Wochen den Impfstoff bestellen: wie bisher für die Woche vom 19. bis 25. Juli und zusätzlich für die Woche vom 26. Juli bis 1. August.

 

Zur Unterscheidung beider Bestellungen schreiben Ärzte auf die Rezepte für die Woche vom 19. bis 25. Juli „Bestellung für die 29. KW“, auf die Rezepte für die Woche vom 29. Juli bis 1. August „Bestellung für die 30. KW“.

 

Ab dem darauffolgenden Dienstag erfolgt die Impfstoffbestellung jeweils wieder nur für eine Woche – dann immer für die übernächste Woche: so am 20. Juli für die Woche vom 2. bis 8. August.

 

Keine weiteren Änderungen bei der Bestellung

 

An der Bestellung selbst ändert sich für die Praxen nichts. Sie erfolgt wie bisher auf einem Arzneimitterezept (Muster 16) – getrennt für Erst- und Zweitimpfungen. Impfstoff und Impfstoffzubehör werden weiterhin jeden Montagnachmittag ausgeliefert.

 

Neu ab 13. Juli: Impfstoffbestellung zwei Wochen im Voraus

 

  • Die Bestellung erfolgt weiterhin einmal wöchentlich, immer bis Dienstag 12 Uhr – neu ist nur, dass die Bestellung ab 13. Juli zwei Wochen im Voraus erfolgt.
  • Für den Bestelltag 13. Juli besteht die Besonderheit, dass aufgrund der Umstellung des Bestellprozesses einmalig sowohl der Bedarf für die Woche vom 19. bis 25. Juli (KW 29) als auch für die Woche vom 29. Juli bis 1. August (KW 30) bestellt wird. Ärztinnen und Ärzte schreiben hierfür auf die Rezepte „Bestellung für die 29. KW“ bzw. „Bestellung für die 30. KW“.
  • Für die Bestellung (auf Muster 16) gibt es für Erst- und Zweitimpfungen keine maximalen Bestellmengen mehr.
  • Die Belieferung der Praxen erfolgt wie bisher einmal wöchentlich; jeweils Montagnachmittag.

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 7. Juli 2021