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03.07.2021 09:37 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

„Symbolischer Startschuss“ für die ePA

KBV: Technische Ausstattung kann erst nach und nach erfolgen


 

 

Zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte in der Versorgung am 1. Juli 2021 steht die Technik für die Praxen noch nicht flächendeckend bereit. Wie die gematik am Mittwoch mitteilte, gibt es jetzt für zwei Konnektoren ein entsprechendes Upgrade. Nach der secunet AG habe nun auch die Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH die Zulassung des benötigten Konnektor-Upgrades von der gematik erhalten, hieß es.

 

Upgrade für CGM-Konnektor in wenigen Wochen

 

Die Zulassung für das entsprechende Upgrade der CompuGroup Medical (CGM) folge in wenigen Wochen. Ärztinnen und Ärzte könnten es bereits jetzt bestellen, erklärte gematik-Geschäftsführer Leyck Dieken. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sprach von einem „eher symbolischen Startsignal“. Die elektronische Patientenakte (ePA) werde irgendwann zukünftig zum Versorgungsalltag gehören, das werde aber noch einige Zeit dauern. Denn anfangs stünden im Wesentlichen PDF-Ordner bereit, die nicht gerade einen schnellen Überblick beispielsweise über die Vorerkrankung der Patienten ermöglichten. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel wies auf die fehlende technische Ausstattung hin, die es den Praxen noch nicht ermögliche mit der ePA zu arbeiten. Er appellierte zugleich an die Ärzte und Psychotherapeuten, die Komponenten zu bestellen und zu installieren, sobald sie verfügbar seien. Ansonsten drohe ihnen laut Gesetz ein Honorarabzug von einem Prozent.

 

Das benötigen Praxen für die ePA

 

Für das Befüllen und Auslesen der ePA benötigen Praxen neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur ein Software-Update für den ePA-Konnektor und ein ePA-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS). Daneben ist rechtlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) beziehungsweise elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA) notwendig. Ein KIM-Dienst wird für die ePA nicht benötigt. Auch die Primärsystemhersteller hätten der gematik eigenen Angaben zufolge signalisiert, „dass sie mit ihren Updates für die Praxisverwaltungssysteme an den Start gehen können und wollen“. Dies sei ein gutes Signal. Die gematik wies zugleich daraufhin, dass trotz einer intensiven Testphase „zu Beginn noch kleinere Anpassungen vorgenommen werden müssen“. Dies sei bei einem IT-Projekt dieser Größe normal.

 

Seit Jahresbeginn sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig. Ziel des Gesetzgebers war es, dass zum 1. Juli alle Praxen mit der nötigen Technik ausgestattet sind, um die ePA befüllen und auslesen zu können. Wegen der fehlenden Komponenten, die dafür notwendig sind, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Die KBV konnte durch ihr vehementes Intervenieren jedoch verhindern, dass Sanktionen gegen Ärzte verhängt werden, wenn sie noch nicht mit der ePA arbeiten können. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 3. Juli 2021