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24.06.2021 19:58 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Aktuelle KBV-Infos zu Impfstoffen

Arztpraxen erhalten über 3,3 Millionen Impfstoffdosen für die Woche vom 5. bis 11. Juli


 

 

Die Arztpraxen erhalten in der übernächsten Woche über 3,3 Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer und von AstraZeneca. Das hat das Bundesministerium für die Gesundheit heute mitgeteilt. Damit bleibt die Liefermenge relativ konstant. Der Bund wird für die Woche vom 5. bis 11. Juli etwa 2,25 Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer bereitstellen. Rund 1,1 Millionen Dosen und damit fast doppelt so viele wie in der nächsten Woche kommen von AstraZenca. Von Johnson & Johnson ist erneut kein Impfstoff für die Praxen vorgesehen.

 

Bestellmenge für die Woche vom 5. bis 11. Juli

 

Die Bestellung für die Woche vom 5. bis 11. Juli erfolgt bis Dienstag 12 Uhr (29. Juni). Erstmals wird es für beide Impfstoffe keine Höchstbestellmengen geben. Das heißt: Sowohl für das Vakzin von BioNTech als auch von AstraZeneca geben Ärzte auf dem Rezept an, wie viele Dosen sie für Erstimpfungen benötigen. Die Bestellung von Impfstoff für Zweitimpfungen erfolgt weiterhin auf einem separaten Rezept. Ärzte geben darauf die Anzahl der Dosen an, die sie in der Woche vom 5. bis 11. Juli benötigen, um Patienten unter Einhaltung der empfohlenen Impfabstände zum zweiten Mal impfen zu können. Für diese Bestellungen gibt es ebenfalls keine Höchstmengen. Sie werden weiterhin bevorzugt beliefert. Aufgrund der Impfstoffknappheit und anstehender Zweitimpfungen kann es trotz Aufhebung der Höchstbestellmengen passieren, dass Ärzte weniger Dosen für Erstimpfungen erhalten, als sie bestellt haben. Beim COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer wären dies drei bis vier Vials und bei Vaxzevria® von AstraZeneca voraussichtlich fünf bis sieben Vials.

 

BMG: Impfstoff von AstraZeneca für Zweitimpfungen gesichert

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat versichert, dass bis in den Herbst hinein ausreichende Mengen an Impfstoffdosen von AstraZeneca für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen werden. Damit können weiterhin Erstimpfungen mit Vaxzevria® erfolgen.

 

Neues Kostenträger-IK ab 1. Juli

 

Zum 1. Juli ändert sich das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger. Auf den Bestellrezepten ist dann das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 anzugeben. Das neue IK ist ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt.

 

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 29. Juni 12 Uhr

 

Impfstoffe

 

  • Der Bund wird für die Woche vom 5. bis 11. Juli rund 3,35 Millionen Impfstoffdosen für die Arztpraxen bereitstellen: 2,25 Millionen von BioNTech/Pfizer und rund 1,1 Millionen von AstraZeneca.

 

Bestellmenge pro Arzt

 

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: Keine Höchstbestellmenge für Erst- und für Zweitimpfungen
  • COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: Keine Höchstbestellmenge für Erst- und für Zweitimpfungen

 

Ärzte geben wie bisher auf getrennten Rezepten an, wie viele Dosen sie für Erstimpfungen und wie viele Dosen sie für Zweitimpfungen benötigen.

 

Liefermenge

 

Da die Impfstoffmenge nach wie vor begrenzt ist, hängt die tatsächliche Liefermenge pro Arzt für Erstimpfungen von der Anzahl der bestellenden Ärzte und der Bestellmenge insgesamt ab. Abhängig von der Zahl der Zweitimpfungen ist es deshalb möglich, dass Ärzte von BioNTech/Pfizer nur drei bis vier Vials und von AstraZeneca voraussichtlich fünf bis sieben Vials für Erstimpfungen erhalten. Bestellungen für Zweitimpfungen werden weiterhin bevorzugt beliefert.

 

Hinweis zur Bestellung: Neues IK ab 1. Juli

 

Die Bestellung erfolgt impfstoffspezifisch. Ärzte geben auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) dazu den Impfstoffnamen und die jeweilige Anzahl der Dosen an. Achtung: Ab 1. Juli gibt es für den Kostenträger ein neues Institutionskennzeichen (IK). Auf den Bestellrezepten ist dann das IK 103609999 anzugeben. Das neue IK ist ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 24. Juni 2021