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25.06.2021 19:48 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig

Ausnahme u.a. für (Zahn)Arztpraxen


 

 

Kosten für das Abonnement einer Tageszeitung können nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Lektüre nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst ist. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 10 K 3253/17).

 

Im konkreten Fall klagte der Sprecher eines Bankvorstands gegen seinen Einkommensteuerbescheid. Er wollte die Kosten für sein Tageszeitungsabonnement – zumindest anteilig – als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Er trug vor, dass die tagesaktuelle Information über Finanzen, Politik und Wirtschaft wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit sei. Das Finanzamt war jedoch der Auffassung, die Tageszeitung enthalte aber in großem Umfang auch Informationen über Politik, Kultur und Sport, was nicht zum Berufsbild des Klägers gehöre.

 

Das Gericht gab dem Finanzamt Recht. Aufwendungen der privaten Lebensführung – wozu auch das Zeitungslesen gehöre – seien keine Werbungskosten. Auch ließe sich nicht aufteilen, in welchem Umfang der Kläger die Tageszeitung privat bzw. beruflich lese. Hinweis:

 

Ausgaben für das Abonnement von Fachzeitschriften, die nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden, können jedoch steuermindernd geltend gemacht werden. Auch sollten Aufwendungen für Tageszeitungen und Zeitschriften, die für den Betrieb etwa von Gaststätten, Hotels und Friseursalons oder für Arztpraxen bezogen werden, immer als Betriebsausgaben angegeben werden. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 24. Juni 2021