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22.06.2021 15:14 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Kommentare, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

FVDZ Bayern: Nein zur Bürgerversicherung

Positionierung im Vorfeld der Bundestagswahl


 

 

Mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 hat sich der FVDZ Bayern auf seiner Landesversammlung in Bayreuth-Bindlach klar gegen eine Bürgerversicherung ausgesprochen. Die Delegierten votierten einstimmig für die Weiterentwicklung des dualen Gesundheitssystems.

 

Die Landesversammlung fordert in ihrem Leitantrag die künftige Bundesregierung auf, die Förderung der freiberuflichen Berufsausübung zu priorisieren. Nur auf diese Weise sei die hochwertige flächendeckende Versorgung aufrecht zu erhalten. Die konkreten Forderungen in der Resolution: Mehr Zeit für Patienten und damit weniger Bürokratie in den Praxen, die Freiwilligkeit bei der Digitalisierung, die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die Ur-Forderung des FVDZ nach einer freien (Zahn-)Arztwahl für alle Versicherten.

 

Auch die weiteren Beschlüsse der Landesversammlung erfolgten einstimmig. Von großer Bedeutung für den FVDZ Bayern ist die klassische Forderung nach Punktwert-Anhebung und Inflationsausgleich bei der GOZ mit der Begründung, dass sie ihrer Funktion, einen akzeptablen Gebührenrahmen vorzugeben, nach 33 Jahren des Stillstands nicht mehr gerecht wird. Einen Weg aus dem Dilemma zeigt der FVDZ Bayern mit dem Beschluss zur Nutzung der GOZ auf: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern werden aufgerufen, die Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus §2 (abweichende Vereinbarung, Verlangensleistung), §5 (Steigerungsfaktor) und §6 (Analogie, Zugriff auf die GOÄ) der GOZ ergeben. In der Begründung heißt es: „Aufgrund der offensichtlichen, fortgesetzten Missachtung des Verordnungsgebers, seiner Verpflichtung zum Interessenausgleich zwischen Zahnarzt und den zur Zahlung verpflichteten Kostenträgern nachzukommen, die aus dem Zahnheilkundegesetz vorgegeben sind, ist der Berufsstand darauf angewiesen, sich selbst zu helfen.“

 

Aus aktuellem Anlass – am 1. Juli 2021 tritt die neue PAR-Richtlinie in Kraft – stellt die Landesversammlung klar, dass der aktuell praktizierte Delegationsrahmen (§1 Abs. 5 und 6 im Zahnheilkundegesetz) unverändert fortbesteht. Neue BEMA-Leistungen berühren den Delegationsrahmen nicht.

 

Klassiker sind auch die Ablehnung der Zwangsanbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), damit verbunden die Ablehnung von Sanktionierungsmaßnahmen sowie die Ablehnung der zentralen Speicherung von Patientendaten. Die Begründung: Jeder zentrale Server mit sensiblen Gesundheitsdaten kann, unabhängig von den ergriffenen Sicherheitsvorkehrungen, gehackt werden.

 

Schließlich beschäftigten sich die Delegierten mit der Diskussion um Amalgam und kamen einstimmig überein, dass sich Amalgam als langlebiger, sicherer und kostengünstiger Werkstoff in der Zahnheilkunde bewährt hat. Die Forderung an EU-Institutionen und Bundesregierung lautet entsprechend, Dentalamalgam als Werkstoff zu erhalten.

 

Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek zeigte sich sehr zufrieden mit dem harmonischen und konstruktiven Verlauf der Landesversammlung. In seinem Rechenschaftsbericht hatte er auf die Aktion „Abrechnungsbarometer“ des FVDZ Bayern hingewiesen. Gemeinsam mit der ABZ ZR wird das Abrechnungsverhalten der Privaten Krankenversicherung und Beihilfestellen in Bayern im Quartal analysiert. Am Ende des Jahres wird der „goldene Kaktus“ an die Versicherung verliehen, die die meisten Beanstandungen aufweist. Quelle: PM des FVDZ Bayern am 21. Juni 2021