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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen
Ärzte: EBA-Beschluss zu Hygienekosten
KBV: Erster Schritt in die richtige Richtung
Nach vehementen Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezüglich der Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen ist jetzt ein erstes Ergebnis erzielt worden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte in der vorigen Woche einen finanziellen Mehrbedarf mit 98 Millionen Euro beziffert. Dies sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung, auch wenn das Finanzvolumen hinter unserer Forderung zurückbleibt“, wertete KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das Ergebnis. Die vereinbarte Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) decke zumindest in Teilen die aus den zusätzlichen grundlegenden Anforderungen an die allgemeine Hygiene aufgrund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Landeshygieneverordnungen resultierenden Mehrkosten ab.
Fachgruppenspezifische Hygienezuschläge
Nachdem im Bewertungsausschuss ein entsprechender Antrag der Ärzteseite von den Krankenkassen abgelehnt worden war, hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss Eckpunkte zur Finanzierung der gestiegenen Aufwendungen im Zusammenhang mit den gestiegenen Anforderungen an die allgemeine Hygiene in den Vertragsarztpraxen beschlossen und den finanziellen Mehrbedarf mit 98 Millionen Euro beziffert. Nunmehr sind in den EBM fachgruppenspezifische Hygienezuschläge zu den Versicherten- und Grundpauschalen in diesem Gesamtvolumen aufzunehmen. Über die Ausgestaltung dieser Zuschläge müssen sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt verständigen.
Jahrelange Forderung nach kostendeckender Finanzierung
Die KBV fordert seit Jahren eine kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist, dass durch eine Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die Anforderungen und damit auch die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene enorm gestiegen sind. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 17. Juni 2021