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17.06.2021 20:10 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Ärzte und Psychotherapeuten sollen eHBA bis 30. Juni bestellen

Mehrwöchige Lieferfristen


 

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appelliert an Vertragsärzte und -psychotherapeuten, bis Ende Juni einen elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen, damit ihnen keine Sanktionen drohen. Zugleich setzt sich die Ärztevertretung für das Aussetzen der Sanktionen in Bezug auf die elektronische Patientenakte ein, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. „Aus unserer Sicht ist klar, dass die Praxen nicht für etwas in Haftung genommen werden können, wofür sie keine Verantwortung tragen“, argumentierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Er wies darauf hin, dass viele Praxen ohne eigenes Verschulden die Frist nicht einhalten konnten, da die Technik für die elektronische Patientenakte (ePA) noch nicht flächendeckend erhältlich sei.

 

„Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für die Psychotherapeuten ist gerade erst bestellbar, aber noch längst nicht in der Praxis“, betonte Kriedel. Er fügte hinzu, dass die Zulassungen für zwei von drei Konnektor-Updates ausstehen. Auch bei den Anpassungen der Praxisverwaltungssysteme sei noch viel Luft. Der Gesetzgeber verlangt, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 technisch auf die ePA vorbereitet sein müssen. Dazu gehört laut Gesetz der eHBA. Wer dazu nicht in der Lage ist, dem drohen ein Prozent weniger Honorar für alle vertragsärztlichen Tätigkeiten.

 

Die KBV hat in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die fehlenden technischen Voraussetzungen hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen eingefordert. Mittlerweile hat das BMG bestätigt, die Sanktionierung sollte nicht gelten, wenn der Ausweis vor dem 1. Juli 2021 vom Vertragsarzt oder -psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt werde.

 

Mehrwöchige Lieferfristen

 

Kriedel weist darauf hin, dass unabhängig davon Vertragsärzte und -psychotherapeuten den eHBA schnellstmöglich bestellen sollten. Die KBV empfiehlt den Beleg über die Bestellung für den Fall der nicht fristgerechten Lieferung aufzubewahren. Aktuell liegen die Lieferfristen der Kartenproduzenten bei mehreren Wochen.

 

Für die ePA und den elektronischen Medikationsplan brauchen Ärzte den eHBA – aus rechtlichen Gründen. Technisch ist er dafür jedoch nicht erforderlich. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie dem elektronischen Rezept werden bald zwei wichtige digitale Anwendungen eingeführt, die mit dem eHBA signiert werden müssen. Der eHBA ist unter anderem bereits für das Notfalldatenmanagement, elektronische Arztbriefe und Laborüberweisungen notwendig. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 17. Juni 2021; Deutsches Ärzteblatt am 18. Juni 2021