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17.06.2021 10:58 Alter: 3 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

Vertagung einer Eigentümerversammlung

Keine erneute Einladung notwendig


 

 

Wenn eine Eigentümerversammlung nach Erörterung einiger Tagesordnungspunkte per Geschäftsordnungsbeschluss auf einen sieben Tage späteren Termin am selben Ort vertagt wird, bedarf es keiner formell neuen Einladung, sondern es genügt, wenn die beim ersten Termin nicht anwesenden Sondereigentümer hierüber vom Verwalter (nur über Termin und Ort) gesondert informiert werden. So entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 290a C 189/19).

 

Im Streitfall war gegen 21:45 Uhr am Abend der Versammlung klar, dass ein schnelles Ende nicht zu erwarten war. Es wurde dann auf Vorschlag des Verwalters per Geschäftsordnungsbeschluss einstimmig beschlossen, die Versammlung auf einen anderen Tag am selben Ort zu vertagen. Die in der zweiten Versammlung gefassten Beschlüsse wurden von einzelnen Eigentümern u. a. deswegen angefochten, da für den Fortsetzungstermin eine neue formelle Einladung unstreitig gefehlt hat. Die übrigen Eigentümer waren hingegen der Meinung, dass eine solche erneute förmliche Einladung entbehrlich gewesen sei.

 

Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Die Eigentümer könnten über eine Vertagung bzw. Fortsetzung der Eigentümerversammlung durch einen Geschäftsordnungsbeschluss grundsätzlich entscheiden. Für diese Fortsetzungsversammlung sei eine erneute formelle Einladung nicht erforderlich. Der Zweck der Einladung sei, die Eigentümer über die anstehenden Tagesordnungspunkte in Kenntnis zu setzen, sodass diese sich ausreichend informieren können und in der Lage sind, sich eine Meinung zu bilden. Dieser Zweck sei jedoch mit der Einladung zur ersten Versammlung bereits erreicht. Denn schon in Vorbereitung auf den ersten Termin hätten die Eigentümer ausreichend Gelegenheit gehabt, sich auf die einzelnen Tagesordnungspunkte vorzubereiten. Dies gelte erst recht, wenn ihnen durch die Fortsetzung der Versammlung noch mehr Zeit eingeräumt worden sei. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 26. Mai 2021