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13.06.2021 08:10 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

Kammerversammlung der ZÄK-NR

Verabschiedete Beschlüsse


 

 

Die Delegierten zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) haben am 12. Juni 2021 in Essen folgende Anträge positiv abgestimmt:

 

Headline: Beschränkung des Einflusses von Fremdinvestoren

 

Antragsteller: Landesvorsitzender Nordrhein des FVDZ Dr. Thorsten Flägel

 

Wortlaut des Antrages:

 

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern ebenso wie die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer den Gesetzgeber auf, den § 1 Abs. 4 des Zahnheilkundegesetzes dahingehend zu ändern, dass zum Schutz und Wohle der Patientinnen und Patienten eine weitere Zerstörung der gewachsenen zahnmedizinischen Versorgungsstrukturen durch Ausbreitung von fremdkapital-investorgeführten Praxen in Deutschland gestoppt wird. Darüber hinaus ist es zur Information der Patientinnen und Patienten unbedingt erforderlich, eine Regelung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu implementieren. Eine Anpassung des Berufsrechts analog zu dem der anderen freien Berufe ist zwingend notwendig.

 

Begründung:

 

Die Mundgesundheit in Deutschland ist weltweit auf Spitzenniveau. Die niedergelassenen und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sichern seit Jahrzehnten eine wohnortnahe, flächendeckende und exzellente zahnmedizinische Versorgung. Diese Versorgung wird in hohem Maße durch die Kommerzialisierung des zahnärztlichen Gesundheitswesens durch Fremdinvestoren, Spekulanten und Private Equity gefährdet. Diese Unternehmen sind vorrangig der (möglichst schnellen) Rendite ihrer Anteilseigner verpflichtet, während freiberuflich niedergelassene Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen primär das Patientenwohl, die langfristige Patientenbindung, das Berufsethos und das Berufsrecht im Auge haben. Die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen wären bei Insolvenz großer Ketten in Gefahr, Patientinnen und Patienten könnten wirtschaftlichen Schaden erleiden, wie es abschreckende Beispiele aus Spanien und Frankreich eindrucksvoll zeigen. Eine reine Renditeverpflichtung birgt das Risiko, dass wirtschaftlich motivierter Verkaufsdruck auf angestellte Behandler/Behandlerinnen ausgeübt werden könnte, Über- und Fehltherapie könnte so Vorschub geleistet werden. Darüber hinaus könnten in fremdkapitalfinanzierten Strukturen Einsparungen bei Personal, Qualität und Hygiene drohen. Weiterhin nimmt man durch die fehlende Transparenz der Eigentumsverhältnisse dem mündigen Patienten/der mündigen Patientin die Freiheit sich gegen einen renditeorientierten Investor zu entscheiden. Trotz der erschwerten Bedingungen durch die aktuelle Pandemie und die Regelungen des TSVG findet weiterhin eine nahezu ungebremste Ausbreitung der durch Fremdinvestoren geführten Ketten statt. Um dieser Entwicklung zum Schutz der Patientinnen und Patienten und der Strukturen entgegenzutreten, ist das ZHG § 1 Abs. 4 um die Regelungen analog zu denen der anderen freien Berufe zu ergänzen.

 

 

 

Headline: Ablehnung einer Bürgerversicherung

 

Antragsteller: Landesvorsitzender des FVDZ Nordrhein Dr. Thorsten Flägel

 

Wortlaut des Antrages:

 

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein lehnen die Einführung einer Bürgerversicherung ab und fordern die Politik auf, das duale Gesundheitssystem von GKV und PKV weiterzuentwickeln.

 

Begründung:

 

Unser gut funktionierendes Gesundheitssystem soll einseitig auf ein nicht demographiefestes Umlageverfahren umgestellt werden. Führende Wissenschaftler der Gesundheitsökonomie sagen bereits eine Steigerung des Beitragssatzes von heute durchschnittlich 15,9 % auf bis zu 30 % im Jahr 2050 voraus oder ersatzweise eine drastische Kürzung der medizinischen Leistungen. Das Umlageverfahren ist weder generationengerecht noch nachhaltig. Berechnungen zeigen ebenso, dass durch die Einbeziehung der Privatversicherten nur kurzfristig eine Beitragssenkung zu erwarten ist. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, wie z. B. bei der Einbeziehung der Beamten in die GKV, ist die Teilhabe der Versicherten am medizinisch-technischen Fortschritt nicht mehr gesichert.

 

 

 

Headline: Punktwert der GOZ

 

Antragsteller: Dr. Stegemann, Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Wortlaut des Antrages:

 

Die Kammerversammlung der ZÄK Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, den seit 1988 unveränderten Punktwert der GOZ unter Berücksichtigung der Steigerung sämtlicher praxisspezifischer Kosten sofort deutlich anzuheben und jährlich an die Kostenstrukturentwicklung anzupassen.

 

Begründung:

 

Der Gesetzgeber kommt seit über 30 Jahren seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß Zahnheilkundegesetz (ZHG), den Punktwert der GOZ der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen, nicht nach. Insbesondere den seit Februar 2020 nochmals massiv gestiegenen Hygienekosten ist durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen.

 

Quelle: Dr. Thorsten Flägel