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26.07.2018 16:57 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene

Spahns neues Gesetz stößt bei Ärzten auf Kritik

KBV lehnt Eingriffe in Praxis-Abläufe ab


Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz ist in weiten Teilen auf Ablehnung gestoßen. Die KBV kritisierte, dass mit dirigistischen Eingriffen versucht werden solle, die Versorgung zu verbessern. „Das ist der falsche Ansatz“, warnte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

 

Den Plan, die Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden die Woche anzuheben und Ärzte zu offenen Sprechstunden ohne Terminvergabe zu verpflichten, lehnt der Vorstand der KBV ab. „Ärzte sind Freiberufler und müssen ihre Arbeit frei gestalten können“, betonte Gassen und fügte hinzu: „Es sei denn, die Bundesregierung orientiert sich an staatlichen Gesundheitssystemen wie in Großbritannien.“

 

Hofmeister beklagt mangelnde Wertschätzung

Für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Stephan Hofmeister zeugen etliche Punkte im Referentenentwurf von Ignoranz und mangelnder Wertschätzung gegenüber den Niedergelassenen. „Bislang hatten wir noch Hoffnung, dass die Politik erkennt und honoriert, was die Ärzte und Psychotherapeuten in den Praxen jeden Tag für die Menschen in diesem Land leisten. Doch das ist offenkundig nicht der Fall. Nun soll ihnen per Gesetz noch mehr Arbeit aufgebürdet werden“, kritisierte er.

 

Positive Ansätze zur Vergütung

Neben den kritischen Punkten sieht der Vorstand der KBV auch positive Ansätze. „Dass für die ambulante Versorgung zusätzlich 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, ist begrüßenswert“, bemerkte Gassen. Damit erkenne der Minister zumindest an, dass mehr Leistungen auch mehr Geld kosteten.

 

Dennoch hält die KBV an ihrer Forderung fest: „Wenn die Krankenkassen endlich die Grund- und Versichertenpauschale für jeden Patienten, der in die Praxis kommt, in voller Höhe bezahlen würden, wären viele der Probleme gelöst“, stellte der KBV-Chef heraus.

 

Kriedel warnt vor mehr Bürokratie

Insgesamt, so die Sorge des Vorstands, werde mit dem Gesetz noch mehr Bürokratie geschaffen. „Durch die vielen regulatorischen Vorgaben könnte den Ärzten trotz verordneter Mehrarbeit am Ende weniger Zeit für ihre Patienten zur Verfügung stehen“, befürchtet Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Allein schon durch die Überprüfung der Mindestsprechstundenzeiten sei zusätzliche Verwaltungsarbeit vorprogrammiert.

 

Gesetz soll ab April 2019 gelten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte Anfang der Woche einen Referentenentwurf zum „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“, kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorgelegt. Mit dem Gesetz soll vor allem „unangemessen langen Wartezeiten auf Behandlungstermine“ und einem „Mangel an ärztlichen Versorgungsangeboten in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ begegnet werden, wie es in dem Entwurf heißt. Das Gesetz soll zum 1. April 2019 in Kraft treten.

 

Der Referentenentwurf sieht sowohl regulatorische Vorgaben als auch finanzielle Anreize vor, die zu einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten und des ärztlichen Versorgungangebots führen sollen.

 

Ausweitung der Mindestsprechstunden

Zu den regulatorischen Vorgaben gehört, dass Vertragsärzte künftig mindestens 25 statt wie bisher 20 Sprechstunden in der Woche anbieten müssen. Dabei sollen die Hausbesuchszeiten angerechnet werden.

 

Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung, beispielsweise Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden, HNO-Ärzte, sollen verpflichtet werden, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe anzubieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot soll mit extrabudgetären Vergütungsansätzen gefördert werden.

 

Mehr Geld auch für neue Patienten

Für neue Patienten sollen Ärzte eine höhere Grund- beziehungsweise Versichertenpauschale erhalten. Hausärzte, die für einen Patienten einen Termin bei einem Facharzt vermitteln, sollen einen Zuschlag erhalten. Geplant sind zwei Euro, sofern sich KBV und Krankenkassen nicht auf einen Betrag einigen können.

 

Hausarzttermine über Terminservicestellen

Darüber hinaus sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ausgeweitet werden. Diese sollen künftig auch Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten vergeben sowie die Patienten bei der Suche nach Haus- und Kinderärzten unterstützen. Bislang müssen die Terminservicestellen auf Wunsch innerhalb von vier Wochen Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten vermitteln.

 

Ausbau der 116117

Zudem ist vorgesehen, dass die Terminservicestellen bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 116117 erreichbar sind. Unter dieser Telefonnummer können Patienten derzeit den ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVen kontaktieren. Künftig sollen die Anrufer „auf der Grundlage einer entsprechenden Priorisierung“ entweder in eine Arztpraxis, eine Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in eine Notfallambulanz vermittelt werden.

 

Zahlreiche weitere Regelungen

Im Referentenentwurf sind außerdem zahlreiche weitere Regelungen enthalten. Die KVen werden beispielsweise verpflichtet, einen Strukturfonds einzurichten, aus dem Fördermaßnahmen in strukturschwachen Regionen finanziert werden können. Die Fördersumme wird von 0,1 auf 0,2 Prozent der Gesamtvergütung angehoben, wobei die Krankenkassen jeweils einen Geldbetrag in selber Höhe zugeben müssen. Bislang sind solche Strukturfonds freiwillig.

 

Die KVen müssen darüber hinaus in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem soll die Bedarfsplanung überarbeitet werden. Schließlich werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Gesundheitsakten bis spätestens 2021 anzulegen.

 

Quelle: KBV-PraxisNachrichten vom 26. Juli 2018