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17.05.2021 10:26 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Kommentare, Praxismanagement

Forderung nach Streichung von Sanktionen werden lauter

Auch bei Psychotherapeuten


 

 

Nach der KBV hat jetzt auch die Bundespsychotherapeutenkammer die Streichung der Sanktionen bezüglich des elektronischen Heilberufsausweis gefordert. Hintergrund sind Verzögerungen bei der Ausgabe der Karte, die für mehrere digitale Anwendungen benötigt wird.

 

Schon jetzt stehe fest, dass eine große Anzahl von Psychotherapeuten nicht bis zum 1. Juli über den Ausweis verfügen könne, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).  Damit könnten sie ab Juli weder die elektronische Patientenakte lesen noch Daten in ihr speichern.

 

„Für die Verzögerungen trifft die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kein Verschulden“, erklärte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Nicht einhaltbare Fristen auch noch mit Sanktionen zu belegen, untergrabe die Akzeptanz der gesamten Telematikinfrastruktur (TI).

 

Spahn: Keine Sanktionen für unverschuldete Fristversäumnis

 

Unterdessen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Deutschen Ärztetag angekündigt, dass die Sanktionen nicht diejenigen treffen werden, die die Fristen unverschuldet nicht einhalten können. Zugleich mahnte er jedoch die Ärzteschaft, den Anschluss an die TI schnellstmöglich durchzuziehen und sich um einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu bemühen.

 

KBV übt erneut heftige Kritik an Sanktionen

 

Auch die KBV hatte in der Vergangenheit immer wieder die Sanktionen im Zusammenhang mit der Digitalisierung heftig kritisiert. Statt Sanktionen, müssten Anreize gesetzt werden, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Wenn Technik und Anwendungen gut sind, werden sie sich auch ohne Strafandrohung durchsetzen.“ Voraussetzung sei, dass die nötige Technik verfügbar sei. Nur dann könnten die vom Gesetzgeber vorgegebene Fristen überhaupt eingehalten werden. Quelle: KBV-Nachrichten 12.05.2021