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12.05.2021 08:59 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Zahnheilkunde

Neue PAR-Richtlinie

Leistungen und Bewertungen beschlossen


 

 

Zum 1. Juli 2021 tritt die neue PAR-Richtlinie in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Sie soll eine moderne systematische Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen abbilden. Jetzt sind auch die Leistungsbeschreibungen und die Bewertungen der Leistungen nach Bema abgestimmt. (Textübernahme mit freundlicher Genehmigung des Quintessence Verlags).

 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt. Das teilten beide Körperschaften am 6. Mai 2021 mit. Nun fehlt nur noch die Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ebenfalls geeinigt hat man sich darauf, für besondere Patientengruppe in der Folge ein vereinfachtes Verfahren zu schaffen, um zum Beispiel für Pflegebedürftige einen leichteren Zugang zu PAR-Behandlungen und auf ihre besonderen Bedürfnisse angepasste Leistungen zu ermöglichen.

 

Ab 1. Juli 2021 wirksam

 

Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (Bema) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können. Der Leistungskatalog inklusive Punktzahlen steht bereits in der vorläufigen, dem BMG vorgelegten Fassung auf der Internetseite der KZBV zur Verfügung. Zugrundegelegt wurde für den Bema Teil 4 der Punktwert für KCH/PAR/KB. Die neuen Leistungen sollen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.

 

Neue PAR-Richtlinie schon lange auf der Agenda

 

Für die KZBV geht damit eine Phase langen und intensiven Arbeitens am Thema PAR-Richtlinie zuende. Bereits bei der Neubeschreibung des Bema 2004 war darum gerungen worden, die Richtlinie zu aktualisieren. Damals waren einige neue Leistungen aufgenommen worden, aber nicht zusätzlich vergütet, sondern nur durch Umrelationierung bewertet worden. Danach gab es immer wieder Initiativen, die PAR-Therapie „auf Kasse“ auf den Stand der Wissenschaft zu heben, zum Beispiel mit Festzuschuss-Modellen.

 

Neustart durch Patientenvertreter 2013

 

Ein Antrag der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Bewertung neuer Leistungen in der PAR-Therapie im Jahr 2013 setzte dann einen neuen Prozess in Gang. Hier waren KZBV, Vertreter der Wissenschaft, vor allem der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro), und Bundeszahnärztekammer mit einem 2017 vorgelegten PAR-Versorgungskonzept und intensiver Arbeit auf dem langen Weg der Methodenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und im G-BA am Ende erfolgreich.

 

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, erklärte zur jetzt finalisierten Richtlinie: „Mit der aktuellen Richtlinie des G-BA zur systematischen Behandlung der Parodontitis ist der Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen gelungen. Gleichzeitig wurde durch die Verabschiedung der entsprechenden Behandlungsrichtlinie gerade für vulnerable Bevölkerungsgruppen ein bürokratie- und barrierearmer Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung dieser chronischen Erkrankung geschaffen, die besonders bei älteren Menschen gehäuft in ihrer schweren Ausprägung auftritt“. Eßer weiter: „Beide Richtlinien zusammen schaffen für uns Zahnärzte nach langen Jahren des Stillstands die Voraussetzungen, dieser großen Volkskrankheit endlich erfolgreich begegnen und die hohe Parodontitislast in Deutschland nachhaltig senken zu können. Zurzeit leidet jeder Zweite an einer behandlungsbedürftigen Form dieser chronischen Erkrankung. Dass beide Richtlinien, ein umfangreicher Leistungskatalog und die Leistungsbewertungen fristgerecht im Konsens erarbeitet werden konnten, zeigt erneut die hohe Leistungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.“

 

Kassen hoffen auf stabilere Behandlungsergebnisse

 

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, bewertete die Einigung und die neue Richtlinie so: „Gesetzlich Versicherte, die an Parodontitis leiden, erhalten zahlreiche neue Kassenleistungen, um diese langwierige Erkrankung nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ab dem 1. Juli folgt auf die zahnmedizinische Behandlung eine umfassende Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren. Nach aktuellem Forschungsstand werden so die besten Heilungsergebnisse erzielt und die Lebensqualität kann durch die Nachsorge deutlich verbessert werden. Wir hoffen, dass diese neuen Leistungen dazu beitragen, erreichte Behandlungsergebnisse stabil zu halten und langfristig sogar die Zahl der Parodontitis-Patienten und -Patientinnen zu senken“.

 

Kassen heben Einigung für vulnerable Gruppen hervor

 

Stoff-Ahnis hob ebenfalls die Einigung für spezielle Patientengruppen hervor: „Besonders freut mich, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung weitere Regelungen einvernehmlich beschlossen haben, die gerade für vulnerable Patientengruppen die Parodontitis-Versorgung deutlich vereinfachen. Zukünftig erhalten Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen eine Parodontitisbehandlung ohne ein Antrags- und Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Darin enthalten ist auch die Reinigung aller Zähne einmal im Kalenderhalbjahr über einen Zeitraum von zwei Jahren.“

 

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Quelle: Quintessence Verlag