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13.05.2021 17:22 Alter: 3 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Kündigung wegen COVID-19-Quarantäne rechtmäßig?

Kündigung als sittenwidrig und treuwidrig zu bewerten


 

 

Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte (Az. 8 Ca 7334/20).

 

Im Streitfall befand sich der Arbeitnehmer auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf OVID-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte er seinen Arbeitgeber (Dachdeckerbetrieb). Der Arbeitgeber bezweifelte die Quarantäneanordnung. Er vermutete, der Arbeitnehmer wolle sich nur vor der Arbeitsleistung „drücken“ und verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer auch beim Gesundheitsamt telefonisch einforderte. Nachdem diese schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

 

Das Arbeitsgericht Köln hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Zwar fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, sodass der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund für die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Kündigung vor Gericht darlegen muss. Jedoch sei die Kündigung als sittenwidrig und treuwidrig zu bewerten. Der Arbeitnehmer habe sich nur an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten, betonten die Richter. Erschwerend komme hinzu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich aufgefordert habe, entgegen der Quarantäneanweisung im Betrieb zu erscheinen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG im Mai 2021