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Aktuell

< Webkonferenz zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM), für DZV-Mitglieder kostenfrei!
08.05.2021 12:31 Alter: 3 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Medizinrecht, Praxisfinanzen
Von: Privat,Impfung,PVS-Verbanf

Privat-impft-mit.de

Start spätestens Juli 2021


 

 

Privatärztlicher Bundesverband und PVS Verband helfen bei Lösung zur Einbeziehung der Privatärzte in das deutsche COVID 19-Impfprogramm. Privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können sich spätestens Anfang Juni am deutschen Covid-19-Impfprogramm beteiligen und somit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der gegenwärtigen Pandemie leisten.

 

Nach der bislang gültigen Impfverordnung des Bundes wurde den Privatärztinnen und -ärzten unter Hinweis auf die notwendige, aber fehlende Infrastruktur zur Dokumentation des Impffortschrittes im Monitoring des RKI eine Beteiligung verwehrt. In Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium haben der Privatärztliche Bundesverband (PBV) und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) nun einen alternativen Verfahrensweg entwickelt. Sobald diese technische Lösung vom Verordnungsgeber in die Impfverordnung aufgenommen worden ist, kann offiziell das Impfen auch für die Privatärztinnen und -ärzte beginnen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesagt, dass das spätestens Anfang Juni der Fall sein soll. Bis dahin werden alle Interessierten Ärztinnen und Ärzten gebeten, sich umgehend über das Portal „www.privat-impft-mit.de“ für das Verfahren voranzumelden. Diese Voranmeldung dient der Abschätzung des Impfstoffbedarfs.

 

Wichtig ist, dass alle, die in ihrer Privatpraxis mitimpfen wollen, bereits heute bei ihrer Landesärztekammer eine Bescheinigung einholen, die bestätigt, dass sie als niedergelassener Privatärztin/-arzt ohne kassenärztliche Zulassung tätig sind. Es darf auch keine Teilzulassung vorliegen. Diese Bescheinigung dient der Authentifizierung im Registrierungsportal. „KIM kommt also.“