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06.05.2021 17:11 Alter: 4 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Praxismanagement
Von: Arbeitsrechtm Berufsreht,Weiterbildung

Einzelne Weiterbildungsqualifikationen angepasst

Neuer Facharzt Innere Medizin und Infektiologie


 

 

Zwei Drittel der Landesärztekammern haben die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2018 bislang in das jeweilige Landesrecht umgesetzt. Basierend darauf hat der 124. Deutsche Ärztetag verschiedene Änderungen diskutiert und mehrheitlich beschlossen.

 

„Das neue Weiterbildungssystem ist ein lebendiges und lernendes System“, betonte Prof. Dr.  Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz (StäKo) „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Umsetzung der neuen MWBO 2018 wurden verschiedene Änderungswünsche eingebracht, die in den sogenannten Themenspeicher aufgenommen, priorisiert und bearbeitet wurden.

 

Dazu gehört unter anderem die Aufnahme der „Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit“ in die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Damit gilt der Abschnitt für alle Weiterbildungen. „Die Allgemeinen Inhalte müssen ebenso nachgewiesen werden wie fachspezifische Inhalte, denn sie definieren unser gesamtes ärztliches Berufsbild“, sagte Dr. Johannes Albert Gehle, der ebenfalls der StäKo Weiterbildung vorsitzt und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist.

 

Neu eingeführt wurde die Facharztweiterbildung „Innere Medizin und Infektiologie“ als vertiefende klinische Facharztkompetenz im Gebiet Innere Medizin. Die Facharztweiterbildung war zuvor intensiv mit involvierten Fachgesellschaften und Berufsverbänden sowie in den Gremien der Bundesärztekammer diskutiert worden. Zusammen mit den Gebieten „Hygiene und Umweltmedizin“ und „Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie“ sowie der Zusatz-Weiterbildung „Infektiologie“ ist infektiologisches Wissen nunmehr in der Breite und Tiefe in der MWBO verankert.

 

Ein Kernstück der MWBO ist das eLogbuch, das 2018 neu eingeführt wurde. Es soll Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung dabei unterstützen, Weiterbildungen digital und kontinuierlich zu dokumentieren. Das eLogbuch ist am 01.07.2020 an den Start gegangen und wird bereits in mehr als der Hälfte der Ärztekammern genutzt. Zukünftig werden die Unterschiede zwischen den kammerspezifischen Weiterbildungsordnungen visuell – auf der Grundlage des neuen Kompetenzkataloges – dargestellt, sodass diese leicht erkennbar sein werden.

 

Über das eLogbuch werden Weiterzubildende ihre erworbenen Kompetenzen oder Richtzahlen dokumentieren und diese durch Weiterbildungsbefugte anschließend bestätigen lassen. Das eLogbuch und seine Anwendungen werden stetig weiterentwickelt. Dazu findet regelmäßig unter anderem ein Erfahrungsaustausch mit den Kammern statt. Anpassungen werden durch eine Lenkungsgruppe aus Kammervertretern begleitet. Darüber hinaus hat die BÄK für die Anwender einen sogenannten „First-Level-Support“ eingerichtet, der telefonisch und über ein Kontaktformular erreichbar ist. Quelle: BÄK am z. Mai 2021