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06.05.2021 09:38 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement

Bestellungen für Zweitimpfungen mit BioNTech haben Vorrang

Aktuelle KBV-Info


 

 

Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer steht Arztpraxen in den letzten zwei Maiwochen vorrangig für Zweitimpfungen zur Verfügung. Der Grund ist, dass nach dem Impfstart Anfang April die ersten Patienten zum zweiten Mal nach sechs Wochen mit dem mRNA-Vakzin geimpft werden müssen, die Zahl der Impfstoffdosen aber weiter knapp ist. Aufgrund der begrenzten Menge Impfstoff werden die Ärzte gebeten, in den Wochen vom 17. bis 23. Mai und vom 25. bis 30. Mai möglichst nur Zweitimpfungen von Personen durchzuführen, bei denen der in der Coronavirus-Impfverordnung vorgegebene Impfabstand von sechs Wochen sonst überschritten würde.

 

„Das sind leider die Folgen einer Mangelverwaltung und einer nach wie vor erfolgten Bevorzugung der Impfzentren durch die Länder“, kritisiert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Er bittet die Kolleginnen und Kollegen zugleich um Unterstützung. „Es geht um zwei Wochen im Mai, die überbrückt werden müssen.“ Danach würden die Arztpraxen deutlich mehr Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhalten und dieser unzumutbare Zustand werde hoffentlich beendet sein, betont KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Dann seien auch mehr Erstimpfungen möglich.

 

Doppelt so viel Impfstoff von BioNTech/Pfizer ab Juni

 

Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird die Impfstoffmenge von BioNTech/Pfizer ab Juni auf rund drei Millionen Dosen pro Woche angehoben und damit etwa verdoppelt. Im Mai bleibt sie konstant auf niedrigem Niveau. Dadurch erhalten die Arztpraxen auch in den beiden letzten Wochen des Monats, wenn zahlreiche Zweitimpfungen anstehen, nur etwa 1,6 Millionen Dosen pro Woche.

 

Keine Obergrenze für Zweitimpfungen

 

Um sicherzustellen, dass alle Patienten nach sechs Wochen zum zweiten Mal mit BioNTech/Pfizer geimpft werden können, wird die Bestellmenge für Zweitimpfungen nicht begrenzt. Ärzte geben dazu auf dem Zweitimpfstoffrezept für die Woche vom 17. bis 21. Mai möglichst nur die Anzahl der Dosen an, die sie in der Zeit vom 6. bis 11. April verimpft haben, und für die Woche vom 25. bis 30. Mai die Anzahl der Dosen, die sie vom 12. bis 18. April für Erstimpfungen verbraucht haben.

 

Durch die vorrangige Belieferung der Praxen mit Impfstoff für Zweitimpfungen müssen Ärzte damit rechnen, dass sie in den letzten beiden Maiwochen maximal ein Vial des Herstellers BioNTech/Pfizer für Erstimpfungen erhalten. Welche anderen Impfstoffe in welchen Mengen der Bund zusätzlich bereitstellen wird, steht noch nicht fest. Die PraxisNachrichten werden darüber informieren, sobald das BMG den Lieferplan bekanntgibt.

 

Mit Blick auf die anstehenden Zweitimpfungen hat das Ministerium erneut eindringlich darauf hingewiesen, dass die nach der Coronavirus-Impfverordnung vorgegebenen Impfabstände eingehalten werden sollen. Dies sei notwendig, damit ausreichende Mengen Impfstoff für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen. Zugleich sollten Patienten, die ihre Erstimpfung in einem Impfzentrum erhalten haben, sich dort auch beim zweiten Mal impfen lassen.

 

Hinweise zu Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer in den Wochen vom 17. bis 30. Mai

 

  • Führen Sie in den beiden Wochen möglichst nur Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer durch, bei denen der in der Coronavirus-Impfverordnung empfohlene Impfabstand von sechs Wochen eingehalten wird. Dies ist notwendig, damit ausreichende Mengen Impfstoff für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen.
  • Impfungen, bei denen die erste Injektion noch nicht so lange her ist, sollten in den Juni verschoben werden. Dann steht deutlich mehr Impfstoff von BioNTech/Pfizer bereit.
  • Impfstoff für Zweitimpfungen bestellen sie auf einem separaten Rezept: Für die Woche vom 17. bis 21. Mai geben Sie möglichst nur die Anzahl Dosen an, die Sie in der Zeit vom 6. bis 11. April verimpft haben, und für die Woche vom 25. bis 30. Mai die Anzahl der Dosen, die Sie vom 12. bis 18. April verbraucht haben.
  • Diese Bestellungen für Zweitimpfungen werden prioritär beliefert, sodass Sie die benötigten Mengen erhalten.
  • Das Bundesgesundheitsministerium weist außerdem darauf hin, dass Patienten, die ihre Erstimpfung in einem Impfzentrum erhalten haben, sich dort auch die Zweitimpfung geben lassen sollen, um die Organisation nicht zusätzlich zu erschweren.

 

Quelle-KBV-„PraxisNachrichten“ am 5. Mai  2021