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03.04.2021 13:38 Alter: 3 yrs
Kategorie: Medizinrecht

Vermeintliche Aufklärungspflichtverletzung

Läsion des N. lingualis bei 8er-OP


 

 

Vor der operativen Entfernung eines Weisheitszahns in einer Zahnarztpraxis ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden keine Aufklärung geboten, dass der Eingriff auch in einer kieferchirurgischen Praxis durchgeführt werden kann (OLG Dresden, Beschl. v. 28.01.2021, Az.: 4 U 1775/20).

 

Die Leitsätze des Urteils dokumentieren die Wertung des Sachverständigen, dass die Läsion eines Nervs bei der Extraktion eines Weisheitszahns keinen Beweis des ersten Anscheins der erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Behandlungsfehlers begründet. Eine Läsion des Nervus lingualis bei der Extraktion eines unteren Weisheitszahns sei ein geradezu typisches Risiko, das auch bei größter operativer Vorsicht eintreten kann und daher nicht mit Sicherheit vermeidbar ist. Den Beweis eines Behandlungsfehlers wollte der Kläger aus der mangelnden Dokumentation vom Einsatz eines Raspatoriums schließen.

 

Quelle: Rechtsinformationen für Zahnärzte I/2021, Kanzlei Rechtsanwälte Heller::Kanter, mail@heller-kanter.de; www.heller-kanter.de