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01.04.2021 09:53 Alter: 3 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement

KBV-Vorstand warnt: Erhöhter Beratungsaufwand

AstraZeneca bremst Impf-Tempo in den Praxen


 

 

Mit Blick auf die geänderte Impfempfehlung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor einer überwiegenden Belieferung der Praxen mit dem Vakzin des britisch-schwedischen Herstellers gewarnt. Dies hätte einen deutlich erhöhten Beratungsaufwand zur Folge und würde das Tempo der nach Ostern beginnenden Impfkampagne in den Praxen massiv verlangsamen. „Wir können in den vertragsärztlichen Praxen auch kleinere Mengen des Impfstoffs von AstraZeneca vorhalten und an diejenigen verimpfen, die den Impfstoff akzeptieren“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Jedes Abweichen von der STIKO-Empfehlung, in der Regel die über 60-Jährigen zu impfen, habe einen deutlich erhöhten Beratungs- und Aufklärungsbedarf und gegebenenfalls ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Arzt zur Folge.

 

Hofmeister: Keine langen AstraZeneca-Diskussionen in den Praxen

 

Die KBV teile die Einschätzung, dass der AstraZeneca-Impfstoff ein gut wirksamer und gut verträglicher Impfstoff gegen COVID-19 ist. „Ein Konzept, welches vorsehe, dass Vertragsarztpraxen in Zukunft mit immensem Aufwand Bürgerinnen und Bürger überzeugen oder gar überreden sollen, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen, lehnen wir nachdrücklich ab.“

 

Impfstoff von AstraZeneca bei über 60-Jährigen

 

Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, den Impfstoff von AstraZeneca in der Regel nur noch für über 60-jährige Personen zu verwenden. Sein Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibe indes „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich“, heißt es in dem überarbeiteten Entwurf der Impfempfehlung. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte auf dieser Grundlage gestern Abend beschlossen, den Impfstoff von AstraZeneca ab heute bei über 60-Jährigen einzusetzen. Den Ländern stehe es frei, bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Impfungen bei unter 60-Jährigen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sollten, sofern sie erfolgen, grundsätzlich in den Praxen der Vertragsärzte durchgeführt werden. Hinsichtlich der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April Stellung nehmen.

 

Schwere Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen

 

Hintergrund für die geplante Änderung der Impfempfehlung sind sehr selten auftretende Hirnvenenthrombosen insbesondere bei Frauen unter 55, die bereits Mitte März zum Aussetzen der Impfungen mit AstraZeneca geführt hatten. Inwieweit die vermehrte Anwendung des Impfstoffs bei jüngeren Frauen eine Rolle für die beobachtete Geschlechts- und Altersverteilung spiele, sei noch unklar, teilte die STIKO mit. Sie wies darauf hin, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Europäische Arzneimittelbehörde weitere Untersuchungen durchführten.

 

Aufklärung der Patienten über mögliche Symptome

 

Mit AstraZeneca-Impfstoff geimpfte Personen sollen darüber aufgeklärt werden, dass sie bei Symptomen wie starken, anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen, neurologischen Symptomen oder punktförmigen Hautblutungen umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen sollten. „Ärzte und Ärztinnen sollten auf Anzeichen und Symptome einer Thromboembolie in Kombination mit einer Thrombopenie achten, wenn sich Patienten und Patientinnen vorstellen, die kürzlich mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca geimpft wurden“, rät die STIKO. Dies gelte insbesondere, wenn Patienten über später als drei Tage nach der Impfung beginnende und dann anhaltende Kopfschmerzen klagen oder punktförmige Hautblutungen auftreten. Das COVID-19-Vakzin AstraZeneca Vaxzevria® (bisher: COVID-19 Vaccine AstraZeneca) wurde am 29. Januar 2021 in der EU zugelassen und ab Februar in Deutschland eingesetzt.

 

Hinweis: Die KBV passt aufgrund der geänderten STIKO-Empfehlung ihre Praxisinformationen auf der Internetseite an. Die aktualisierten Materialien stehen dort in Kürze bereit.Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 1. April 2021