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< KZBV: IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen leichtgemacht
31.03.2021 11:52 Alter: 4 yrs

Ohne Genehmigung geht es nicht!

Dringlicher Hinweis der KZV-NR


 

 

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (KZV-NR) macht aus gegebenem Anlass im jüngsten Informationsdienst und im Blog „dentists4dentists“ dringend darauf aufmerksam, dass die Beschäftigung von Assistentinnen/Assistenten und angestellten Zahnärztinnen/Zahnärzten von der KZV respektive dem Zulassungsausschuss genehmigt werden muss.

 

Die Gründe für nicht genehmigte Beschäftigungen können beispielsweise in einer vom Praxisinhaber vergessenen Beantragung der Genehmigung oder in einer vergessenen Beantragung der Genehmigungsverlängerung liegen. Manchmal ändert sich auch nur der Stundenumfang der Beschäftigung, diese Änderung ist jedoch auch genehmigungspflichtig. Bedauerlicherweise kann dies zunächst für den Arbeitgeber empfindliche Konsequenzen wie eine sachlich-rechnerische Berichtigung und ein Disziplinarverfahren rechtfertigen.

 

Konsequenzen auch für Assistenten und angestellte Zahnärzte

 

Allerdings kann die vorstehende Problematik auch für Assistentinnen/Assistenten und Angestellte Zahnärztinnen/Zahnärzte von Bedeutung werden. Beispielsweise kann dies für Vorbereitungsassistentinnen/Vorbereitungsassistenten im Rahmen des Antrages auf Eintragung in das Zahnarztregister relevant sein, wenn es um die Anrechnung von absolvierten Zeiten in der Praxis geht. In diesem Sinne appelliert der Vorstand der KZV Nordrhein an alle Assistentinnen/Assistenten und Angestellten Zahnärztinnen/Zahnärzte, im eigenen Interesse regelmäßig bei ihrem Arbeitgeber nachzufragen, ob die Genehmigung für die Beschäftigung vorliegt oder beantragt bzw. verlängert wurde und für welchen Zeitraum und in welchem Umfang. Eine derartige Meldung bei der Zahnärztekammer Nordrhein ist nicht ausreichend. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Abteilung Register/Zulassung der KZV-NR gern zur Verfügung. Quelle: KZV Nordrhein, Abteilung Register/Zulassung am 29. März 2021; dentists4dentists; KZV-NR-ID 03/2021