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30.03.2021 16:14 Alter: 3 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Medien & Internet, Praxismanagement

KZBV: IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen leichtgemacht

Weitere Informationen freigeschaltet


 

 

Zum 1. April 2021 treten erste Anforderungen der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft. Damit sich Zahnarztpraxen unkompliziert über die ab diesem Stichtag für sie verbindlich geltenden neuen Anforderungen informieren können, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website jetzt weitere Informationen bereitgestellt.

 

Unter www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie finden sich - neben den bereits vor einigen Wochen freigeschalteten, wichtigsten Fragen und Antworten für Praxen zu dem Thema – seit heute weitere Tipps und konkretisierende Hinweise, unter anderem zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten, der Nutzung von mobilen Geräten und Assistenten oder der Protokollierung von wichtigen Ereignissen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere unterschiedliche Anforderungen, die für jeweilige Praxisgrößen gelten. Informationen gibt es darüber hinaus auch über die zusätzlichen Anforderungen bei der Nutzung medizinischer Großgeräte und die Verwendung dezentraler Komponenten der Telematikinfrastruktur.

 

Hintergrund: Die IT-Sicherheitsrichtlinie

 

Die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ ist am 2. Februar 2021 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte KZBV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gesetzlich verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen Richtlinie verbindlich festzulegen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, mittels klarer Vorgaben Praxen zu unterstützen, hochsensible Gesundheitsdaten künftig noch besser zu schützen. Die KZBV hatte sich bei der Erstellung der Richtlinie über viele Monate massiv und letztlich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Vorgaben für Zahnarztpraxen mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand umsetzbar sind und die Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Maß konzentriert wurden. Um Zahnarztpraxen bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie zu begleiten und zusätzlich zu unterstützen, ist derzeit auch der umfassende zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und Datensicherheit“in Arbeit, der in absehbarer Zeit von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam veröffentlicht wird und der dann für alle Zahnarztpraxen kostenfrei verfügbar ist. Quelle: KZBV-Information am 30. März 2021