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< Hospitationen sollen zahnärztliche Versorgung auf dem Land sichern
20.07.2018 10:06 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Beitragssatzsenkung der KNAPPSCHAFT genehmigt

Insgesamt im unteren Mittelfeld


Ab 1. Oktober 2018 zahlen Mitglieder der KNAPPSCHAFT 0,2% weniger Zusatzbeitrag (bis dahin 1,3 %). Das Bundesversicherungsamt habe als Aufsichtsbehörde diese Beitragssenkung genehmigt, heißt es in einer Pressemitteilung der vergangenen Woche. Die Senkung um 0,2% war von der Selbstverwaltung kürzlich beschlossen worden. Der Gesamtbeitrag liegt dann bei 15,7 %.

 

Derzeit gibt es in Deutschland insgesamt 110 gesetzliche Krankenkassen, deren Zusatzbeiträge zwischen mindestens 0,00 % und höchstens 1,70 % liegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2018 1,00 %.

 

Die niedrigsten Versicherungsbeiträge zahlen im Augenblick die Mitglieder der Metzinger BKK (14,6 %) und der AOK Sachsen-Anhalt (14,9 %). Am tiefsten in die Tasche greifen muss man als Versicherter der Viactiv Krankenkasse, der MERCK BKK oder der SECURVITA BKK (jeweils 16,3 %). Bei diesen drei Kassen fallen mit 1,7 % auch die höchsten Zusatzbeiträge an, die der Arbeitnehmer nach augenblicklicher Rechtslage (noch) selbst tragen muss.

 

Quellen: PM der Knappschaft; Netzrecherche